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Staatsschuld.
konnte, seine Gelder höher zu benutzen oder Vortheil,hafter und mit weniger Unsicherheit niederzulegen,weil damals die sämmtlichen Gewerbe und der Handelim Kirchenstaate noch sehr darniederlagen, ja selbstder Ackerbau; daher mußten sich Alle den Verlust desvierten Theils ihrer Zinsen gefallen lassen, und so ge>wann die Päbstliche Kammer ein Kapital, womit siejährlich ihre Schulden vermindern konnte. Im Jahre1768 hieß es in den öffentlichen Blättern, daß bisdahin die Einkünfte aus den Päbstlichen Ländern sichauf 2 Millionen 200,000 Skudi belaufen hätten,wobei die Unterthanen auf das Höchste beschwert ge.wesen. Von dieser Summe wären jährlich 1,240,000Skudi zum Abtrage der Zinsen der Staatsschuldengebraucht worden, das Uebriggebliebene habe aber zuden andern nothwendigen Ausgaben nicht zugereicht;daher seyen die Kammerschulden jährlich vergrößertworden. Der erste Schatzmeister habe aber einenvon der Kammercongregation genehmigten Plan ge>macht, nach welchem die Unterthanen weniger be-schwert würden, und doch die Päbstlichen Einkünftejährlich 6 Millionen Skudi oder 15 Millionen Deut-schen Geldes betrügen. Le Bret schätzte die Ein-künfte eines PabsteS auf 4 bis 5 Millionen Skudi inGold, jeden Skudi zu 16^ Paoli gerechnet. ImJahre 1782 wurde bekannt gemacht, daß die Schul-den des Römischen Hofes 52 Millionen Römisch«Thaler betrügen, und daß die Einkünfte desselben im-mer mehr abnähmen; denn durch das Concordat mitSpanien und Sardinien sey demselben schon vonBenedikts desVierzehnkenRegierung an jähr-lich die Summe von 300,000 Skudi entzogen; auchdurch die zu Neapel, Venedig, Genua, Florenz undModena gemachten neuen Einrichtungen fielen jährlich4 Millionen weg, und die neuen Verfassungen in denOesterreichischen Erblanden unter Kaiser Joseph