Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

dem Zweiten würden dem Päbstlichen Stuhle einennoch größeren Verlust zuziehen, welcher aber am höch-sten durch die Revolution in Frankreich und den nach-hsrigen verschiedenen Veränderungen darin gesteigertwurde, und sich zuletzt mit dem Verluste des Kirchen-staats endigte, der aber, nach der Abtretung Napo-leonS vom Schauplätze, seine Wiedergeburt feierte.Die Einkünfte berechnet man gegenwärtig mit denaus den katholischen Ländern dahin fließenden Gel-dern auf 8 Millionen Fl.; sie reichen aber nicht hindie Ausgaben zu decken, daher hat der Staat immernoch eine große Schuldenlast, die vor der Französi-schen Invasion 80 Millionen Skudi betrug. ImHerbste des Jahres 1833 hat die Päbstliche Regie-rung mit dem Herren von Rothschild eine neueAnleihe von 3 Millionen Skudi zu 82 Prozent ab-geschlosien. Die Zölle im Kirchenstaate, welche imDurchschnitt 1,200,000 Skudi einbringen, wurdenzu Anfange des Jahres 1835 zur Verpachtung aus-geboten, indem die Regierung dabei ein Viertheil mehrzu erhalten hofft; auch ist die Pferdetaxe durch einvom Tresorier erschienenes Edikt schon zwei Jahrefrüher, also 1833, verpachtet worden. Die Abgabeist nicht erhöhet worden, sondern auf 0 Skudi jährlichfür jedes Pferd geblieben. — Das Großherzog-thum Toskana hat bei 3,500,000 Rthlr. Ein-künfte 30 Millionen Thaler Staatsschulden. Schonvor der Französischen Revolution wurden die StaatS-einkünfte des Großherzogö, nach Jagemann, auf2^ Millionen Skudi (jeder zu 7 Lire) oder SpeciesThaler geschätzt. Die Einkünfte dieses StaatS sindsich zu verschiedenen Zeiten immer so ziemlich gleichgeblieben; denn man findet schon frühere Angabenvon 3 Millionen Piaster; dann von 180,000 Dukaten,und dann wieder von 500,000 Pfd. St. Die Staats-schulden sind größtentheils aus der neuesten Zeit.