Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

der Wiederbesitznahme der an Frankreich in den ver-schiedenen Friedensschlüssen abgetretenen Länder; daßsie aber über noch einmal so hoch gestiegen seyn sollen,wie oben 1809 angegeben worden, nämlich auf 220Mill. Fl., kann man wohl in Zweifel ziehen, nocheher möchte die Angabe von 125 bis 150 Mill. Fl.die richtigere seyn. — Da auch Oesterreich, wie soviele andere Staaten, vor der Restauration oder Wie-dergeburt dieses und dieser Staaten, nach dem SturzeNapoleons bei den damaligen politischen Verän-derungen Europas sehr viel gelitten hat, weil eS ver-möge seiner Lage, Verhältnisse, und politischen Wich-tigkeit an allen Europäischen großen AngelegenheitenAntheil nehmen mußte, so ist auch in finanzieller Be-ziehung, nach Ziziuö (in seinen ökonomisch-politi-schen Betrachtungen über die Handelsbilanz. WienundTriest, 18 i l.), dieConsumtion, besonders die desStaats, so sehr aus den Schranken ihres Gleichge-wichts getreten, daß dadurch ein starkes Mißverhält-niß zur Produktion entstehen mußte, welches dadurchaufs Höchste stieg, daß ein großer Theil der Consum-tion und des Verlustes des Nationalvermögens bloßauf Rechnung der feindlichen Waffengewalt kommt,welches die Summe des Vorraths, wie natürlich,ganz ohne Ersatz im höchsten Grade verminderte.Hierzu gesellte sich nun das Hauptübel im Verkehr,nämlich die Entziehung der zum Umlaufe nöthigenKapitalien, hauptsächlich aber des baaren Geldes, des-sen bloß ideale Vorsiellungszcichen in einem solchenGrade vermehrt werden mußten, welcher das Verhält-niß, in dem sie mit dem Metallgelde stehen sollten, umdamit in gleichem Werthe zu seyn, beträchtlich über-steigt; ein Uebel, welches dadurch noch größer wurde,daß auch jene Quelle, woraus der nöthige Vorrathzunächst ersetzt werden könnte, nämlich das liegendeund todte Kapital, entweder auch zum Theil erschöpft,