Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

gen mit Frankreich von dem Beginnen der Franzjsi.schen Revolution an, außer den Kreditquellen im eige-nen Lande, zu Anleihen im Auslande seine Zufluchthat nehmen müssen, ist hier um so weniger zu ver-wundern, da der Aufwand seiner Rüstungen, der Un-terhalt der Heere, und seine Verluste an Ländern wirk-lich zu groß waren, als daß alle oben angeführtenMittel hätten ausreichen können. Auch hatten die Vor-gänger deö Kaisers Franz des Zweiten, z. B.Kaiser Karl der Sechste und Maria Theresia,schon Anleihen in Holland gemacht; da Letztere zurFührung des Krieges mitPreußen nur 1OO,OÜ0Gul-den in der Schatzkammer ihres Vaters, des Kaiser-Karl des Sechsten, vorfand. Die Schulden,welche die Kaiserin Maria Theresia hatte machenmüssen, konnten unter ihrer Regierung nicht getilgtwerden, und so blieben ihrem Sohne und Nachfolger,dem Kaiser Joseph dem Zweiten noch IbOMill.Gulden nach ihrem Tode zu tilgen übrig, obgleich die-ser Monarch schon zur Zeit seiner Mutter als Mitre-gent bemühet war, die Finanzen des Reichs zu ordnenund die Schulden zü tilgen; auch wurden von ihm2 Millionen Gulden in Staatsscheinen vernichtet;allein bei der eigenen Regierung Josephs, nach demTode der Kaiserin, wurden durch die Rüstungen zumTürkenkriege und dessen nicht glückliche Führung, durchdie Unruhen in den verschiedenen Theilen des Reich-,besonders in den Niederlanden rc., die Schulden nichtgetilgt, un,d gingen zu den folgenden Regenten über.Bis zu Kaiser Josephs des Ersten Zeiten ha^eder Kaiserliche Hof in Geldverlegenheit seine Zufluchtzu den reichen Kaufleuten und Banquiers des eigenenStaats oder Landes genommen; so besorgte unterKaiser Leopolds des Ersten Regierung derBan-guier Oppenheimer das der Regierung benöthigteGeld, jedoch mit nicht geringen Zinsen; allein Jo-