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Staatsschuld.
uns König Friedrich der Große selbst in seinennachgelassenen Werken. Er sagt in seinen Oeuvresposllunues, 1°. I, p. 25, der Rerliner Ausgabe,daß die von seinem Vater ihm überkommenen Ein-künfte in runder Summe 7,400,000 Rthlr. betragenhätten. Hiezu waren nun gekommen, nach p. 215 desgedachten Theils, durch die Eroberung von Schlesien3,600,000 Rthlr.; nachlour III, p. 19, hatten sichdie Staatseinkünfte, ohne Schlesien undOstfricSland,um 1,200,000 Rthlr. vergrößert; nach I'ona. V,p. 160, trug Westpreußen 2,000,000 Rthlr. ein.Von der Bank, Accise und dem Tabake kamen über3,000,000 Rthlr. ein; vom Salze betrug die Einnahme1,540,000 Rthlr., und aus Ostfriesland gingen über300,000 Rrhlc. ein. Im Ganzen betrug also dieEinnahme, nach der eigenen Angabe des Monarchen,19,040,000 Rthlr. Hiezu kamen nun noch beiSchlesien 1,3 bis ,400,000 Rthlr. unter verschiede-nen Rubriken, so daß die Einkünfte Schlesiens zu-sammen gegen 5 Millionen Rthlr. betrugen; indessenhatte der König mit dem ihm von Seiten Oesterreichsim Frieden von Breslau 1742 abgetretenen Schlesiendie darauf haftenden Schulden von 1,700,000 Rthlr.an die Gläubiger in Holland und England zu zahlenübernommen, eben so die Schulden von dem Fürsten-thume Ostfriesland, welches Friedrich der Großenach dem Tode des Fürsten Karl Edzard, 1744,mit dem das Fürstliche Haus ausstarb, in Besitz ge-nommen hatte, und das nach dem Befreiungskriege1814 an Hannover abgetreten wurde, im Betragevon 1,219,535 Rthlr. 5Schaap. 2 Mitten; nämlich397,792 Rthlr. 26 Sch. 8z W. Feudalschulden,nebst 20,589 Rthlr. 10 Sch. 18 W. rückständigerZinsen, und 764,840 Rthl. 24 Sch. 15z W. Allo-dialschulden, nebst 36,311 Rthlr. 14 Sch. rückständi-ger Zinsen. Erstere wurden vollständig und Letztere,