Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

fentliche Kredit erhielt. Nach dem Kriege 1813 —15, wo Preußen wieder in den Besitz eines großenTheils seiner alten Länder trat und viele neue Länderdazu erwarb, erhoben sich die Einkünfte wieder seheansehnlich; denn im Jahre 1821 beließen sie sich auf50,000,009 Rthlr., wozu die Grundsteuer 9,326,000,die Klassensteuer 6,321,850, und die Verbrauchs-steuer 15,28O,O0ORkhlr. beitrugen; s. auch den Arti-kel StaatS-Einnahme und Ausgabe, Th. 164,wo man die Gegenstände der Einnahme und Aus-gabe verzeichnet findet. Im Jahre 1835 betrugendie Einkünfte 51,740,000 Rthlr. Wenn man allevon den Unterthanen zu entrichtende Abgaben zusam-men nimmt, so sollen auf jeden Kopf etwa 4^- Rthlr.kommen. Die Hauptquellen der Einkünfte warenunter Friedrich des Großen Regierung: 1) dieDomainen ober Grundstücke des Staats. 2) Die Re-galien, wovon das Zoll-, Post«, Wasser-, Forst-,Berg., Salz. und Münzregal die vorzüglichsten sind,3) DieGrundsteuern, Kontributionen, Con-sumkionssteuern und Gewerbesteuern; siewurden in den verschiedenen Provinzen unter folgen-den Namen erhoben: Bürgersteuer, Nahrungssteuer,Servis-, Schutz-, Fabriken-, Chargen-, Lupus-, Ju-den-, Vermögen-, Erb-, Grund-, Gewerks- und Was-sersteuer, Lösung, Generalhufenschoß, Zinskorn, Zu-wachs, Bierziese, Novalzehend, Schoß, Königzins,Paraphengelder, Stempelgelder, PlombirungSgefälleund Accise. 4) Die außerordentlichen Gefalle, wohindie Lehngelder, Giebelschoß, BestäkigungSgelder, dieEinkünfte von Legitimationen, Dispensatorien, Titeln,Würden, Lotterien, Sporteln, Nachsteuern und Ab-zugsgeldern zu rechnen sind. Viele dieser Abgabensind geblieben, nur werden sie jetzt mehr unter allge-meineren Benennungen erhoben. Die vorzüglichstenQuellen sind jetzt: die Domainen, die Grund-, Klas-