Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

von 152 Millionen Franken, an Einquartierung, Na-turalien-Lieferungen, Transporten und Handarbeitenaller Art rc., im Werthe von ungefähr 230Mill.Tha-lern dem feindlichen Requisitionssysteme haben bringenmüssen, und daß der Aufwand aller Art, mit Ein-schluß der schon geleisteten Abzahlungen auf die vonFrankreich festgesetzte Kriegs-Concribution von 120Millionen Franken, wie schon oben, S. 178, ange-führt worden, den Preußischen Staatskassen bis zumWiederausbruche des Krieges 1813 die Summe von144,473,636 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. gekostet hat. Zudiesem Aufwande kommen nun noch, außer den patrio-tischen Gaben aller Art zur Ausrüstung der Freiwilli-gen und der Landwehr, für Einquartierung, Natura-lien-Lieferungen rc-, die, mit Einschluß der Verlusteauf den Kriegsschauplätzen, einen Gesammtwerth von100 Millionen Thalern gegeben haben können, dieLeistungen aus den Staatskassen für die Feldzüge18k3—15, welche sich auf 61,605,135 Rthlr. 7Sgr. 9 Pf. belaufen, also zusammen, mit den obenangeführten Kosten der Periode von 1806 —12,206,078,771 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. Bet der von demMonarchen anbefohlenen Aufstellung eines Staats-schulden-EtatS nach dem Kriege 1815, der am 17tenJanuar 1820 auch von demselben genehmiget worden,ergab sich, daß wahrend der Jahre 1815 bis 1819,wo der Aufwand des beendigten Krieges erst in denerichöpften Staatskassen recht sichtbar hervortrat,noch ein Aufwand zur allgemeinen Wiederherstellungdes Staats in seinem Innern und in Beziehung aufseine Verhältnisse zu dem Auslande von 81,565,617Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf. nöthig ward, nämlich an baa-ren Zahlungen32,608,031 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., anVerbriefungen durch Staatsschuldscheine 17,457.586Rrhlr., und zur Deckung des vollständigen Bedürf-nisses bei der Aufnahme des Staatsschulden-Etats

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