Staatsschuld. 188
Indessen hat die Hauptverwaltung der Staatsschul-den im Sinne dieses Edikts bei dem ConsolidirungS-geschäst auch einen gleichmäßigen Zinssatz herbeizu-führen gesucht, und durch die zur Realisirung diesesZweckes geschehenen Kündigungen sind an 5 prozen-tigen Kapitalien der Anleihe in Holland, der Domai-nen-Pfandbriefe, der Sächsischen auf Preußen über-gegangenen Central-Steuerobligationen, der Chur-märkischen alten Landschaftlichen Obligationen, undder in Gemäßheit eines vom Regenten genehmigtenAbkommens mit ihrem ganzen Reste ebenfalls hier-her zu rechnenden Anleihe in London, in Summa34,995,554Rchlr. 29Sgr. 7^ Pf., auf einen Zins-fuß von 4 Prozent herabgesetzt worden, wodurch eineVerminderung des Ausgabe-Bedarfs für 1833 umungefähr jährlich 658,771 Rthir. 2 Sgr. 6 Pf. her-bei geführt worden ist. Uebrigenö sind die Zinsen so-wohl der im Auslande contrahirten Schulden, alsder inländischen, nach dem Befreiungskriege immerpünktlich bezahlt worden, um dadurch den Kredit desStaats zu erhalten. Die Fonds dazu sind bei derauswärtigen Schuld jederzeit vor dem kontraktlichenFälligkeitstage, den zur Auszahlung der Zinsen beauf-tragten auöwärtigten Handelshäusern Übermacht wor-den, und so sind auch bei den inländischen Staats-schulden die Zinsen durch die dazu autorisirten Kassen,jederzeit den Inhabern der Zinöscheine ausbezahltworden.
Die Geldquellen zur Erleichterung der Finanz-operationen in den Preuß. Staaten, sind die Königl.Bank und die Seehandlung, welche Institutevon Friedrich dem Großen, Ersteres im Jahre1765, und Letzteres, die Seehandlung, im Jahre1772gestiftet wurden, um den Kredit des durch den sieben-jährigen Krieg erschöpften Landes wieder zu heben.Nach der ersten Absicht des Stifters sollte die Bank