Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

sein Oheim, der Prinz Taver, wahrend seiner Min«dkrjährigkeit als Administrator des Reichs, den Grundgelegt halten, in denjenigen Hof. und Staatözweigen,die den Flor der Gewerbe und des Handels eben nichtbeleben können, sondern ihm oft schaden. —

Die Staatsschulden und der Finanzzu.stand Hannovers aus den früheren Zeiten, ehedessen Fürsten zur Krone von England oder Großbrj.tannien gelangten, ist unbekannt. Erstere, die Staats-schulden, sind bis zum Jahre 1800 wohl nicht bedeu-tend gewesen, nur von da ab, bis zum Jahre 1836rechnete man die Schulden der AlchannöverschenLande auf 10 Millionen Rkhlr. Auch schon zu An-fange des siebzehnten Jahrhunderts waren Schuldenvorhanden; denn die Einführung der Steuern in demFücstenthume Calenberg im Jahre 1614 geschah, umdie übernommenen Landeöherrschaftlichen Schuldenvon 600,000 Rthlrn. zu tilgen. Diese Abgaben be-standen: aus der sogenannten Dorftaxe, aus derSchaf- und Scheffelsteuer, aus der Accise von Ge-treide, und aus dem großen Viehkriftgelde, welche Ab-gaben auch noch zum Theil jetzt geblieben sind. Sieflössen in die Landrentkammer oder Landrentey, dieauch von jeder Branntweinsblase im Lande, außerden vier großen Städten, jährlich 3 Rkhlr. erhob. Dievier großen Städte hatten mit dieser LandschastSkasseoder Renteney nichts zu thun, weil sie von den obenerwähnten Schulden den sechsten Theil, 100,000Rkhlr., allein übernommen und abgetragen haben,daher sie von der Taxe, vom Scheffelschatze, und von derauf Getränke gesetzten Accise in Ansehung ihrer da«mals besessenen Bürgergüter frei gesprochen wurden.Die Steuern, welche das Fürstenkhum Lüneburg oderCelle wegen der Abtragung der Landesschulden ent.richten mußte, betrugen jährlich 40 bis 50,000Rkhlr.,und bestanden in einer Viehsteuer, in der Accise von