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Staatsschuld.
Erhaltung des StaatS betrugen 1809 26,400,000Franken. Den Abgang von 10,375,000 Frankenersetzte der Ertrag der Domainen und Regalien. We-gen der Kriege, die Frankreich mit Spanien, Oester-reich und Rußland während der Existenz dieses neuenKönigreichs führte, und wozu dieses sein Contingentan Truppen stellen mußte, wurden zwei Anleihen imLande gemacht, die erste am I9ten Oktober 1808, unddie zweite im Juny 18!2. Bei der letzten von 5 Mil-lionen Franken, welche bis zum 15ten August und15ten Oktober geleistet werden sollte, mußten diejeni-gen Unterthanen, welche an der ersten Anleihe schonTheil genommen oder Theil haben nehmen sollen, dieHälfte der Summe, welche sie damals gaben, beitragen.Den besoldeten Staatsbeamten, welche 2500 FrankenGehalt hatten, ward noch außerdem der zwanzigsteTheil ihres Gehaltes abgerechnet. Alle Zahlungen biszum 3 l sten August gehörten in die erste Serie, und dieandern in die zweite. Die von der ersten sollten amlsten August 1815, und die von der zweiten am lstenOktober 1816 in klingender Münze zurückgezahlt wer-den. Auch erschien zugleich ein Edikt 1812, daß dieZinsen der öffentlichen Schuld wegen der eingetretenenVerhältnisse nicht bezahlt werden sollten; und am28sten Juny darauf aus Augustow, wo sich damalsHieronymuö bei der Armee in Polen befand, einDekret, nach welchem verordnet wurde, daß alle ausden Rechnungsjahren 1608, 1809, 1810 und 1811rückständigen Ausgaben ohne irgend eine Ausnahmeund Rücksicht auf ihren Ursprung oder ihre Beschaf-fenheit, in eine Rückftandömasse zusammengeworfen,und durch Bons des öffentlichen Schatzes bezahlt wer-den sollten. Zu diesem Ende sollten von dem öffent-lichen Schatze Bons bis zu dem Belaufe von 3 Mil-lionen Franken ausgefertiget, auf dieSkaaködomainen,besonders aber auf die Dominial-Prästationen hypo-