Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Die Tokalsumme der Kapitalien für 1834 — 35 be<trug 144 Millionen 17,000 Guld., ohne die cremtenKapitalien mit 11^ Millionen. Was nun denHaupt-Finanz-Etat für 1836—39 betrifft, so ist da-für der Staarsbedarf mit 28Millionen 61,038Guld.ausgesetzt worden, und in Voranschlag berechnet; derErtrag vom Kammergute mit 11,585,250 Gulden,der Ertrag der Steuern mit 16,503,000 Guld., zu-sammen 28,085,250 Guld., so daß in diesen dreiJahren ein Ueberschuß von 27,212 Guld. zu erwar-ten stände. Für Staatsschulden, Tilgungsfonds undZinsen wird für jedes der drei Finanzjahre 1,296,858Gulden erfordert. Der Tilgungsfonds ist zu ^ Pro-zent vom höchsten Schuldbeträge bestimmt. Uebrigenssoll das Schuldenwesen hier eine solche Einrichtungerhalten haben, daß bei dem monatlichen Anschüsse zurSchuldentilgungskasse sich der Schuldenstamm sehrvermindert.

Die Staatsschulden undder Finanzzu-stand Badens aus den frühesten Zeiten mußhier Übergängen werden, weil es an hinlänglichenQuellen dazu fehlt. Da aber dieses Land, besondersseit dem dreißigjährigen Kriege, durch seine Lage oftder Kriegsschauplatz war, so verursachte dieses auchabwechselnd eine Zerrüttung in seinen Finanzen,welches Schulden zur Folge hatte, die nur durchweise Sparsamkeit getilgt werden konnten. Die an-sehnlichen Schulden und Verheerungen, welche derdreißigjährige Krieg hinterließ, suchten die MarkgrafenFriedrich der Fünfte und Friedrich derSechste zu tilgen und vergüten, und die Schulden,welche durch die Verheerungen dieses Landes von denFranzosen in dem Rachckriege gegen die Niederländer,und dann im Spanischen Erbfolgekriege unter derRegierung des Markgrafen Friedrich MagnuS,der selbst sein Land auf einige Zeit mehrere Male ver-lassen mußte, entstanden, und die mehr als 1 Million