244 Staatsschuld.
den neu erworbenen Ländern haftenden Schulden, diefortdauernden Kriege, und der Aufwand für das zustellende Bundesconkingenthervorbrachten. DerGroß.herzog war daher genöthiget, ungeachtet der Beschrän-kung der SkaatSausgaben für die Hofhaltung und an-dere Gegenstände, eine beträchtliche Vermehrung derschon erhöhetenAuflagen zumachen. Besonders wurdeeine neue provisorische Klassensteuer erhoben, nachwelcher ein jährliches Einkommen, welches ZOO Gulv.nicht übersteigt, jährlich 45 Kr., 301 — 500 Guldenjährlich ^ Prozent, 501—800 jährlich Z- Prozent,und so verhältnißmäßig immer mehr zu entrichtenhatte. Auch durch diese Steuer, sagt ein Schriftstel-ler, konnte die StaalSeinnahme und Staatöauögabe,welche Letztere besonders durch den Antheil des Erz-herzoges am Spanischen und durch den Oesterreichisch-Französischen Krieg von 1809 beträchtlich stieg, sowenig ins Gleichgewicht gebracht werden, daß viel-mehr im Jahre 1810 neben der laufenden, noch wei-ter 1^ Prozent Vermögenssteuer gefordert werdenmußte. Die Staatsschulden betrugen unter diesemRegenten im Jahre 1808 über 12 Millionen Gulden.Unter der Regierung seines Enkels, des GroßherzogSKarl Ludwig Friedrich, welcher die Regierungim Jahre 1811 antrat, und von dem 1818 eineLand-ständische Verfassung eingeführt worden, waren dieStaatseinkünfte nach dem Befreiungskriege Deutsch-lands, 1813 —15, auf 5 bis 6 Millionen Gulden beidem alten Länderbestande gesteigert worden. Nachdem Budgets für die Jahre 1825 bis 1827, kamenauf das Jahr 1826 9,294,029 Gulden, worunter diedirekten und indirekten Steuern 4,610,900, die Sa-linen, 1,226,900, die Posten 236,600, die Domainen-güter 1,497,100, die Domainenforsten 835,880Guld. betrugen; die Ausgaben machten eine gleicheSumme, worunter die Civilliste, Witthumpensionen