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Staatsschuld.
u. Apanagen 1,108,365, das Ministerium des Innern2,015,370, das Kriegsministerium 1,600,000, u. dasFinanzministerium 2,059,200 Guld. betrugen. DieStaatsschulden beliefen sich 1824, nach Abzug desAktivstandes, auf 13,356,187 Guld. Unter dem Groß«Herzoge Karl Friedrich Leopold, der 1830 zurRegierung gelangte, betrugen die Staatseinkünfte, fürdie BudgctSperiode von 1835 und 1836, 24,293,326Guld. Die Lasten und Verwaltungskosten wurdenauf 8,483,144 Guld. berechnet, mithin war die Rein-einnahme 15,810,182 Guld., im Durchschnitt jähr«lich 7,905,091 Gulden. Der eigentliche SkaatS«aufwand ward für die künftige Budgetsperiode be-rechnet auf 15,853,965 Guld., und im Durchschnittjährlich auf 7,926,982 Guld. Dieser Staatöauf-wand soll so hoch stehen, daß an der reinen Einnahme,ohne Zuschuß aus dem Betriebsfonds, noch 43,783Gulden fehlen würden, um die Ausgaben zu decken;allein dieses Deficit soll nur ein scheinbares seyn, weilsowohl unter den Lasten und Verwaltungskosten, alsunter dem eigentlichen StaakSaufwande an 300,000Guld. außerordentlicher Staatsausgaben enthaltensind, die man nicht als ein fortlaufendes jährliches Be-dürjniß für die Zukunft ansehen kann, daher die Ver-ordnung eines Theils des disponiblen Betriebsfondszur Deckung des Minus der laufenden Einnahmenund Erzielung eines mäßigen UeberschusseS als voll-kommen zulässig angesehen werden kann. Schon beimAntritte der Regierung Leopold'ö sehte die Kammer,mit Zustimmung dieses Regenten, das Geseh der Cirvilliste für die Dauer ihrer Regierung wie folgt fest:
1. Die Civilliste besteht jährlich in 650,000 Guld.an Geld, und dann in der Benuhung der zur Hofauö-siattung gehörigen Gebäude, Grundstücke und Rechte.
2. Aus der Civilliste werden bestricken: 1) die Scha^tullengehalte des Großherzogö und der Großherzogin;