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Staatsschuld.
Fl. herabgesetzt; die Diäten der auswärtigen Depu-kitten von 5 auf 4 Fl., überhaupt die Ausgabe derLandstände auf 25,000 Fl.; die außerordentlichenAusgaben stakt angetragener 10,000Fl. auf5000Fl.;das StaatSministerium statt 15,400 Fl. auf 14,100Fl.; das Ministerium des Großherzoglichen Hausesund der auswärtigen Angelegenheiten, stakt 36,847Fl. auf 27,650 Fl.; die Besoldung des Ministers,stakt 17,197 Fl., auf 12,000 Fl., mit Einschluß derRepräsentationskosten und der Wohnung. Da diediplomatischen Geschäfte Badens bei den auswärtigenHöfen, wie z. B. in Wien, Berlin, Paris, München,Stuttgart, und bei der Tagsahung bloß von Geschäfts-trägern verwaltet werden können, so soll für das Etats»jähr 1831 — 32, statt des für die Gesandschaften indas Budget aufgenommenen Betrages von 77,200Fl., nur die Summe von 66,000 Fl. bewilliget wer-den; für das Jahr 1832 — 33 nur die Summe von50,000Fl., indem Stuttgart und München von einemGeschäftsträger besorgt werden können. Für eineGesandtschaft im Haag wurde nichts bewilliget, weilein Konsul an einem oder dem andern Orte ernanntwerden könne. Die Bundeökosten wurden von dervon der Regierung beantragten Summe von 33,240Fl. 54Kr. für das Etatjahr 1831—32, auf26,933Fl., und für 1832 — 33 auf 22,925 Fl. 25 Kr. her-abgesetzt, und die Kosten der Bundeötagögesandtschaf-ken von 19,200 Fl. auf 14,000 Fl.; für verschiedeneund außerordentliche Ausgaben bei dem Ministeriumder auswärtigen Angelegenheiten, statt von der Regie-rung verlangten 16,000 Fl., nur 15,000 Fl. Fürdas Justizministerium wurden 22,000; für das Over-hofgericht 45,220, für die Hosgerichke: Meersburg,Freiburg, Rastatt, Mannheim 110,900Fl. bestimmt;für außerordentliche Ausgaben 600 Fl.; für Zucht-und Correctionöansialten, statt geforderter 60,210, nur