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Staatsschuld.
det daher nur an Dritte 15,310,000 Fl. Am Schlußdes Jahres 1826 betrugen die Schulden der Tilgungs-kasse, nach Abzug der Aktiven, nur 22,069,690 Fl.38^ Kr., sie hatten sich also in drei Jahren um1,894,832 Fl. ö^Kr. erhöhet, und da durch den Til-gungsfonds, nach den gesetzlichen Bestimmungen,473,463 Fl. 19 Kr. abgetragen worden sind, so hatsich in dieser Periode ein Zuwachs neuer Schuldenvon 2,368,245 Fl. 25^ Kr. ergeben. Der Ministersagt: „Diese Schuldenvermehrung ist in dieser, wiein den früheren Perioden, das Resultat gesetzlicher Vor-schriften, die das Wohl der Unterthanen, die Erleich-terung des Landmannes, die bessere Vertheilung derStaatskosten bezwecken; denn die Aufhebung der altenAbgaben machten Entschädigungen nothwendig, zuderen Ablösung in der letzten Rechnungsperiode vonder Schulden-TilgungSkasse 2,270,906 Fl. 4 Kr. be-zahlt worden sind. Die in drei Jahren liquid gewor-denen Passiven, nach Abzug der Aktiven, betrugen97,389 Fl. 21L Kr. Diese Summen constituirenden ganzen Schuldenzuwachs. Die Letztere hat schonlangst bestanden, sie war nur nicht liquid. Die Erstereist eine Schuld, die man wohlbedachtig und aus Nothcontrahirt hat; eine Schuld, wofür die Schulden-Til-gungökasse schon auf dem letzten Landtage für Zinsund Tilgung dotirt worden ist. Die Totalsumme, wo-für die Deckung gegeben wurde, beträgt 4,350,000Fl. Am Ende des Jahres 1826 betrug dos Ablö-sungs-Kapital 1,142,372 Fl. 57^ Kr. Wird nunhierzu die obige Summe von 2,270,906 Fl. 4 Kr.geschlagen, so ergiebt sich ein Betrag von 3,413,279Fl. 14 Kr., und es sey vorauszusehen, daß die budget-mäßig disponible Summe von 937,000 Fl. zur Zah-lung der noch rückständigen Enkschädigungsforderun-gen kaum hinreichen werde." —.
DieStaatöschulden und derFinanzzufiand