Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

zoglichHolstein-Oldenburgischen Lande be-tragen jährlich 1,200,000 Gulden. DieStaatSschul.den sind nicht bekannt. — Die Staatsschuldender Herzoglich Sachsen-Koburg- und Go-khaischen Lande sind nicht bekannt, sie sollen abersehr ansehnlich seyn. Die Staatseinkünfte werdenauf 900,000 Guld. geschäht. Eben so wenig sind dieStaatsschulden derHsrzoglich Sachsen-Altenbur-zischen Lande bekannt, deren Einkünfte 700,000Gulden betragen, und die der Herzoglich Sachsen-Meinungen-Hildburghausen-Saalfeldi-schenLande 800,000 Guld. In dem FürstenthumeHildburghausen betrug die Landesschuld im Jahre1821 905,820 Guld. S. auch diese Artikel, Th. 129.Die Landesschulden der Fürstlich Schwarzburgi-schen Lande betrugen in Schwarzburg-Son-deröhausen im Jahre 1822 58,601 Rthlr., und inSchwarzburg-Rudolstadt im Jahre 1U5189,928 Rthlr. Die Einkünfte beider Linien wurdenim ersten Jahrzehen dieses Jahrhunderts auf 450,000Guld. geschaht, wovon auf Sondershausen 250,000Guld. sielen, und in dem dritten Jahrzehen 350,000Rthlr., wovon auf Sondershausen 200,000 Rchlr.fallen, also um 50,000 Guld. mehr, als im erstenJahrzehen. Im Jahre 1821 betrugen die gewöhnlichenund jährlichen Kriegssteuern 81,658 Rthlr. — DerFinanzzustand derHerzogthümer Anhalt-Dessau, Anhalt. Bernburg, und Anhalt-Kä-then ist nicht genau bekannt, eben so wenig der Standder Landeöschulden. Im ersten Jahrzehen dieses JahftHunderts berechnete man die Einkünfte für alle dreiLinien auf etwas über 600,000 Gulden, indessen istdiese Berechnung auf jeden Fall falsch, und folgendedie richtigere: das HerzogthumAnhalt-Dessau 600,000,Anhalt-Bernburg 390,000, und Anhalt - Köchen200,000 Gulden; im dritten Jahrzehen dieses Jahr-