268 Staatsschuld.
und die Lobenstein-Ebersdorfische 130,000 Gulden,zusammen 370,000 Gulden; dann sind noch die Ein«fünfte der Länder von dem Antheile der auSgestorbe-nen Geraschen Linie, welcher von der jüngeren Haupt«linie gemeinschaftlich besessen und administrirt wird,und wovon Schlei; ^ und Lobenstein ^ zieht. —Während des Rheinbundes unter der Protekzion Na«poleonS bestanden noch in Deutschland daS Groß«herzogthumFrankfurt und dasGroßherzog-thum Berg, welche Fürstenkhümer aus mehrerenvon Napoleon eroberten Provinzen Deutscher Staa-ten zusammengesetzt waren. Ersteres hatte eine Ein-nahme von 2,575,529 Gulden 51 Kr., wovon dieZin«sen der Staatsschulden, die 1810 noch nicht liqutbirkwaren, 300,000 Gulden wegnahmen. Die Civillistedes GroßherzogS betrug 350,000 Gulden. DieserFürst, genannt Primas, weil er in den BundeSver«sammlungen das Präsidium führte, war gehalten, ausden Einkünften seiner Länder den Erzbischof von Frank-furt, wenn ein solcher ernannt seyn würde, mil60,000Franken zu besolden; dann auch seine ehemals bezo-gene Hälfte an der Schifffahrtöoctroi am Rhein fürimmer an Frankreich zu überlassen, alle auf dieselbeangewiesene Pensionen ferner zu bezahlen, und alle vonNapoleon gemachten Schenkungen der Domainenin Hanau und Fulda, die zu dem Herzogthume gehör-ten, zu 600,000 Franken jährlicher Einkünfte als gül-tig und rechtskräftig zu erkennen. Auch mußte derGroßherzog die auf diesen Ländern haftenden Schul-den übernehmen. Die Staatsschulden des Großher-zogthums Berg sind nicht bekannt geworden, die Ein-künfte betrugen 2,300,000 Gulden. Beide Großher-zogthümer verschwanden nach dem Sturze Napo-leons, und die Länder, aus denen sie zusammengesetztworden, kamen wieder unter dieHoheitihrerrechtmäßi-gen Herren. Die Einkünfte der ehemaligen Deut-