Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Saatsschuld.

1,500,000, Oldenburg 650,000, Ostfriesland, dasmit dem Fürstenthume Jever mit dem damaligen Kö-nigreiche Holland vereiniget worden war, 850,000;in Summa 71,300,000 Gulden. Hierzu kommt nunnoch Schwedisch-Pommern mit 116,000 Guld. Ein-künfte. Totalsumme aller Einkünfte der LänderDeutschlands zur Zeit des Rheinbundes 159,621,000Guld. — Die Einkünfte der freien StadtHam-bürg betragen 1,000,000 Rthlr. Wegen der Stadt-schulden ist nichts veröffentlicht worden, doch sind siegewiß sehr ansehnlich. — Die Einkünfte der freienStadt Lübeck betragen 400,000 Guld., und dieStadtschulden 3 Millionen. — Die Einkünftederfreien Stadt Bremen betragen 400,000 Guld. unddie Stadtschulden 4^ Millionen Guld. — Die Ein-künfte der freien Stadt Frankfurt am Mainbetragen 800,000 Guld. Die Stadtschulden sollenbeträchtlich seyn.

Was die Staatsschulden und den F in an zu-stand der Helvetischen oder Schweizer Repu-blik betrifft, so hat die Darstellung derselben mancheSchwierigkeiten, weil hierbei die einzelnen Kantoneberücksichtiget werden müssen. Im Jahre 1804 be-rechnete man die Staatsschuld, welche erst durchdie Revolution Frankreichs herbeigeführt worden, nachdem Endbeschlusse der Schweizerischen LiquidationS-Kommission auf 3,757,031 Franken, und die Ein-künfte im Jahre 1803, nach den StaatSauögabenberechnet, 490,517 Schweizer Franken, wozu derreichste Kanton Bern 91,645; von den übrigen Kan-tonen: Zürich 77,153, Waadtland 59,273, Aargau52,212, St. Gallen 39,451; von den kleineren undminder reichen Kantonen: Uri 1184, Unterwaldcn1917, Schwyz 3012 Fr.rc. beitrugen Die Abgabensind nur mäßig und in den einzelnen Kantonen so ver-theilt, daß in einigen die Grundbesitzer nur Zehenten,