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Staatsschuld.
und. andere nur einen Grundzins, oder eine Kopf. undVermögenssteuer, oder unbedeutende Abgaben an Na-turalien entrichten. In St. Gallen belief sich dieVermögenssteuer von 100 Fl. auf 20 Kr., in GlaruSnur auf 6 Kr.; in Thurgau bezahlte jede Haushaltungnicht mehr als 4 Kr. Schirmgeld. Höhere Staats-ausgaben, als welche die geringe Einnahme möglichmacht, wurden aus dem Ertrage einiger Staatsgüterbestritten und der sehr mäßigen Zölle, welche Letztereaber, mit Ausnahme der Wegegelder, aufgehoben sind;ferner aus den Zinsen anliegender Staatskapitalien,aus Confiscationen und Strafgeldern, und aus denSubsidien, welche fremde Mächte bezahlten. S. auchder Art. Schweiz, Th. 152.
Das StaatSschuldenwefen und der Fi.nanzzustand Dänemarks ist eben so wenig auseiner früheren Zeit mit Gewißheit zu bestimmen, wieder Ursprung desselben in den übrigen Reichen, weiles dazu an sichern Quellen fehlt; auch war die Fi»nanzverwaltung vor mehr als einem Jahrhunderte inden meisten Staaten in einem solchen Zustande, daßwenn man auch hätte kein Geheimniß von der Ein»nähme und Ausgabe, und von den Schulden einesStaats machen wollen, man doch den wahren Zustandderselben nicht hätte darstellen können; so war dieBuchführung, überhaupt das ganze Rechnungswesenin den Finanzzweigen beschaffen, weitläufig und unzu-sammenhängend. Auch geschah die Erhebung mehre,rer Steuern oft ganz wilikührlich, je nach dem Be«dürfnisse der StaatSauögaben, mithin ließ sich auchkein jährliches festes Budget feststellen, um Einnahmeund Ausgabe gegen einander zu balanziren. Wennbei außerordentlichen Ereignissen des Staats, z. B.bei Kriegen rc., die Einnahmen zu den Ausgaben nichtzureichen wollten, wurden Extra-Steuern erhoben;indessen rechnete man in mehreren Staaten doch so,daß immer ein Ueberschuß der Staatskasse verblieb,