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Staatsschuld.
der unter ihrer Aufsicht ausgestellten Reichsbankzettelnicht geschwächt, und nie eine größere als die jetzt be-stimmte Summe davon ausgestellt werde. Alle imUmlaufe befindlichen Bankzettel und Geld-Repräsen-tative sollen nach dieser Verordnung folgendermaaßeneingelöset werden: Alle aufDänisch Courant lautendeZettel, sowohl die der Courantbank, als auch Schaß-kammerscheine und Norwegische Assignalionsscheinewerden nach einem Course von 1200 Rchlrn. Dänisch-Courant für lOO Rthlr.Vanko ausgelöset, so daß für6 Rthlr. Dän. Courant 1 Reichsbankothaler gegebenwird. Die von der Schleswig-Holsteinischen Spe-ciesbank ausgegebenen Zettel, werden nach dem Spe-cieswerthe, worauf sie lauten, zur Hälfte mit baaremSilber, zur Hälfte mit unaufkündbaren Obligationen,nach ihrem Pari-Belauf von 2 ReichsbankthalernSilberwerth für einen Specieöthaler eingelöset. DieObligationen tragen 6^ Prozent jährlicher Zinsen oder6 Reichsbankoschilling für jeden Rcichsbankochaler.Hiernach wird jeder auf 80 Rthlr. lautende Species-bankozettel mit 40 SpecieSthalern in Silber und einerObligation auf 80 Rthlr., welche 5 ReichsbankothalerSilberwerth jährlich an Zinsen trägt, eingelöset, undso auch die auf 20 und 8 Rthlr. Species lautendenZettel mit 10 und 4Species in Silber, und einer Obli-gation von 20Reichöbankothalern mit 1.^ Rthlr., undvon 8 Rkhlrn. mit ^ Rthlr. an jährlichen Zinsen.Die Zettel des SchleSwig-Holsteinischen Leihe-Insti-tuts auf 5 Rthlr. SchleSw. Holst. Courant werden je-der mit 8 Rbkhalern in Zetteln eingelöset. Die aufSchleSw. Holst. Courant lautenden Schatzkammer-scheine oder Repräsentative von 20 Rthlrn., würden so-gleich außer Umlauf gesetzt und mit einer 4 ProzentZinsen tragenden unaufkündbaren Obligation auf20 Reichsbankothaler Silberwerth eingelöset. Sowurden auch die in Folg« des PatenlS vom 19ten