382 Staatsschuld.
Dec. 1810 für Schleswig und Holstein ausgestelltenAssignakionen auf 25, 50, 75 und lOORthlr. mit un.aufkündbaren 5 Prozent Zinsen tragenden Obligario-nen nach demV-rhälinisse von IKORbthlrn. für 100Rthlr. Schleöw. Holst. Cour. eingelöset, so daß für eineAssignation von 100 Rthlrn. eine Verschreibung fürl60Rthlr., welche jährlich 8 Rbkhlr. an Zinsen trägt,gegeben wird. Alle Bescher von Obligationen, Annui-täten u. Fonds in DänischemCourante, die von irgendeurem Dänischen Monarchen oder in FolgeKöniglicherAucorisation, oder unter derselben Garantie ausgestelltworden, worunter auch diejenigen von der Deposito-lasse und von der für die Hausbesitzer in Kopenhagenerrichteten Kreditkasse ausgestellten Vecschreibungeneinbegriffen sind, sollen berechtiget seyn, sowohl dieAuszahlung besHaupcstuhlö, als der Zinsen nach demInhalte der Obligationen, mit 1 Rbrhlr. für jede 6Rthlr. Dänisch Cour. zu verlangen. Wenn die Zin-sen aber einmal erhoben worden, so hört dieses Rechtaus, und sämmtliche erwähnte Obligationen sind bannfür die folgenden Zeiten von Seiten derKreditoren un-aufkündbar. Diese Staatsobligationen, worunterauch die für die Bankanleihe vom 25sten Septbr.1811 ausgestellten Prämien-Obligationen gehören,werden alsdann Obligationen auf Reichsbaukgeld,Thaler für Thaler, und werden in Silberwerth für dasErste nach einem Course von 400 Rchlrn.lDänisch Cou-ranc gegen 100 Rthlr. Bko. folgenvermaaßen verzin-set: von jedem Hundert Rbchlr. werden jährlich2 Rbchlr. von dem ersten im Jahre 1813 fälligenZahlungstermine angerechnet und bis zu demselbenTermine im zweiten Jahre nach dem Frieden entrich-tet. Diese Zinsen werden in dem dritten, vierten,fünften und sechsten Jahre nach dem Frieden jährlichmit s Prozent vermehrt, so baß von dem benanntensechsten Jahre an und ferner jährlich volle 4 Prozent