Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

lialbanken erließ die gedacht Kaiserin am 9ten Sep-tember 1782 einen Specialbefehl, worin es heißt:„Da Wir in verschiedenen Städten Unsers ReichsBankkomptoire errichtet haben, um Privatpersonen dieAuswechselung der Bank-Assignationen gegen kleineMünze zu erleichtern, so halten Wir für nützlich der-gleichen Bankkomptoire zur Auswechselung der Reichs-Assignationen, in Kasan, wie auch in den SeestädtenArchangel, Cherson, Riga und Reval zu errichten,wo der Umsah der Reichs «Assignationen, wegen desdaselbst getriebenen Handels vorzüglich nothwendigseyn möchte. Wir befehlen demnach, die Bankkomp-toire in den genannten Städten, nach Vorschrift Un-seres Befehls vom 22ten Juny 1772, zu errichten,zu eröffnen, und in solchen, bis auf weiteren Befehl,folgende Summen niederzulegen: In demKomptoirezu Kasan und Cherson, in jedem 300,000 Rubel, indem Kompkoire zu Archangel und Riga, in jedem200,000 Rubel, und in dem Revalschen 100,000 Ru-bei; auf welche Summen auch die erforderliche An-zahl von Assignationen angeschafft werden soll. DieseGelder sollen bei der Errichtung dieser Komptoire ausden dortigen KronendepartementS und FinanzkaM-mern genommen werden, und zwar aus den Summen,welche nach Unserer Residenz geliefert werden sollten.DieKrondepartementS und Finanzkammern sollen da-bei den Bankkomptoire« Nachricht geben, welche Sum-men für dieses oder jenes Krondepartemenk nament-lich bestimmt waren, damit die Assignationöbank denStellen, für deren Rechnung die Bankkomptoire dieseGelder zu Folge der deshalb von solchen an die Assi-gnationsbank geschickten Nachricht zu ihrem Kapitaleangenommen haben, solche in Assignationen bezahlenkönne. Indessen sollen die von den BankkomptoirSaus den KrondepartemsntS erhaltenen Gelder nichtals zum Kapital der hiesigen Bank gehörig betrachtet