SIS Staatsschuld.
werden. Da aber die in einigen der gedachten Gou-vernements fließenden Einkünfte, eines anderweitigenGebrauchs wegen, zurVollmachung des Bankkapitalsnicht hinreichend seyn könnten, so soll Unser wirklicheGeheimer Rath und General-Prokurator Fürst Wä-semskoi, nach der ihm übergebenen Verwaltungder Reichseinkünfte und Ausgaben, gehörige Anord-nungen treffen, um die erforderliche Summe zur Er-gänzung des Fehlenden aus den nächsten Oerkern her-beizuschaffen rc. rc." — Ueber die Bankassigna-tionen oder Zettel, s. auch den Art. Rußland,
Th. 129, S. 32, 35, wo auch der Finanzzustand die-ses Reichs S. 41. u. f. berührt worden.
Daß das mit Rußland verbundene Königreich Po-len von der Zeit an, wo es an Rußland gekommenist, seinen Finanzzustand bedeutend verbessert hat,geht aus Folgendem hervor. Als nach dem Tilsit«Frieden, 1807, das Herzogrhum Warschau von Na-poleon aus den eroberten und abgetretenen Süd-preußischen Provinzen gestiftet wurde, enthielt diesesHerzogthum, welches an Sachsen kam, ungefähr3,800,000 Bewohner, von denen der König von '- Sachsen ein Einkommen nach der festgesetzten Civil-liste von 7 Millionen Polnischer Gulden (4Gc.Cour.Preuß.) zog. Als dieses Herzogthum nach der Entthro«nung Napoleons durch den Wiener Traktat 1815an Rußland kam, mit Ausnahme der wieder anPreußen gekommenen Theile, woraus das Großherzog-thum Posen gebildet worden, und des Freistaats Kra-kau, enthielt es nur noch eine Bevölkerung von2,600,000 Seelen; es hatte sich demnach, wenn manungefähr 900,000 für die jetzige Provinz Posen, und100,000 für Krakau abrechnet, um 200,000 Einwoh-ner vermindert; nur für 130 Millionen Gulden warenHäuser versichert, und das Finanzsystem wurde nachdem Grundsätze verwalket, daß man die Einnahmen