Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

wo und wie es nur möglich war oder gehen wollte ein-trieb, aber alle, selbst die gegründetsten, Forderungenzu befriedigen verweigerte, sobald sie nur nicht zu denKriegsbedürfnissen gehörten, welche Napoleon dictartorisch besohlen halle, wenn gleich das HerzogthumWarschau Sachsen gehörte; denn er blieb der Ober-herr desselben, und betrachtete den König von Sachsennur als seinen Vasallen. Wenn aber gleich die Krie-geSsteuern mit Strenge eingefordert wurden, so erhieltdoch das Heer nicht zu gehöriger Zeit den Sold;denn es vergingen anderthalb Jahre ehe es denselbenausgezahlt bekam. Die Civilbeamten wurden nochmehr zurückgesetzt; denn ihnen wurden nur von Zeitzur Zeit Gehaltszahlungen geleistet. Nachdem derKaiser Alexander den oben angeführten Theil vonPolen mit Rußland unter dem Titel eines Königs-reichs verbunden hatte, jedoch so, daß Ersteres alsein selbstständiges Reich unter einem Prinzen des Kai-serlichen Hauses als Vice-König bestehen sollte, sosuchte er die Gesetzlosigkeit und Willkühr durch daswiederhergestellte Ansehen der Gesetze zu heben, unddamit das Land sich von den erlittenen Drangsalenerheben sollte, so entsagte er allen ihm gebührendenEinnahmen zum Besten des Landes. Dieses hatte denErfolg, daß der Ackerbau, die Gewerbe und der Han-del mit dem Steigen der Bevölkerung augenschein-lich zunahmen, welches sich durch das Entstehen neuerStädte ankündigte, wie Osorkowa, Tomaschowa,Alexandra, Konstantinowa, Pabianize und andere,und dann durch die Erweiterung und Verschönerungälterer, die als völlig neu erschienen, wie Warschau,Kalisch, Sgiersch, Surads, Lodse, Rawa, Opotovskund andere, bis zum Jahre 1829 war die Bevölke-rung schon bis über 4 Millionen gestiegen. In demgenannten Jahre betrug der Kapitalwerth der gegenBrandschäden in der Assekuranz-Kompagnie versicher«