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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Ebenen besitzt, von welchen das Strema in der Ebenevon Argos schon mit 1200 Türkischen Piastern bezahltwurde, und im Durchschnitt zu 250 Türkische« Pia-stern oder 100 Franken gerechnet werden kann. Wennnun der Staat, wie es im Lande allgemein erwartetwird, von diesem Grundeigenchume an die hunderttau-send Familien, welche sich auf dem Festlande und imPeloponnes mit dem Ackerbaus beschäftigen, einer je-den derselben den Werth von 3000 Franken als Pri-vateigenthum mit der Verpflichtung überläßt, jährlichdavon 50 Franken zurückzuzahlen, so bringt er vonjenem Besitze, nach dem angenommenen Durchschnittedes mittleren Werthes, 3 Millionen Strömen zu 300Millionen Franken aus, die ihm während dreißig Jah-ren in jährlichen Zahlungen zu 10 Millionen Fran-ken eingehen, und zur Tilgung derZinsen und Schuld,wie auch zur Bestreitung der außerordentlichen Aus-gaben verwandt werden können. Es sey demnachkeine Frage, daß Griechenland, gehörig geordnet undin seinen Anfängen unterstützt, im Stande seyn wird,seine innern und äußern Obliegenheiten mit Leich-tigkeit zu erfüllen; und gesetzt auch, Griechenlandkönne, wenn es eine Anleihe zur Unterstützung seinesVorhabens im Auslande gemacht hat, die Zahlungs-verbindlichkeiten nicht gleich lösen, so böten seine Hä-fen, seine Handelsstädte und Zölle zu Patraö, Nava-rin, Syra und anderwärts, so wieder Verkauf derZehenten der hinter ihnen liegenden Eparchieen, einsicheres, und für Seemächte leicht in Beschlag zunehmendes Unterpfand, welches, außer seiner Solidi-tät, sich noch durch seine politische Wichtigkeit als See,station empfehlen würde. —

Die Staatsschulden und derFinanzzustanddes Türkischen Reichs sind wohl nicht ganz mitZuverläßigkeit zu bestimmen, indessen haben sich dochmehrere Reisende in der Türkey Mühe gegeben, dar-