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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

über einigen Aufschluß zu erhalten, besonders aberThornton (1ko presonl slaltz 6te.)

in diesem Jahrhunderte, mit so viel Schwierigkeitenes auch verknüpft gewesen ist. Ein fünfzehnjährigerAufenthalt bei der Brittischen Faclorey in Konstanti-nopel, und eine funfzehnmonatliche Reise in den Türki-schen Provinzen gaben ihm Gelegenheit, so Manchesüber den Zustand der Türkey kennen zulernen, welchesandern Reisenden verschlossen geblieben ist, auchd'Ohsson giebt in seinem I'ablsuu FMvral 6sl'Lrnpirs Otkornan elo-, 1. IV., viele hierher ge-hörende Notizen. Die Staatsschulden sollen sich auf36,283,520 Piaster belaufen, und die jährlichen Ein-künfte auf 77 Millionen Piaster; nach Oli vier (Vo-<1a»8 1'Lrnplro Otlimnnu, ot la

I'erss sie.) auf 150 Millionen, und nach einemDritten nur auf 45 Millionen Piaster. Die Ein-künfte zieht der Großherc aus der Grundsteuer, welcheden zehnten Theil von dem Ertrage der Ländereyenbeträgt, aus der Vermögenssteuer, die alle nicht mo-hamedanischen Unterthanen von ihren beweglichen Gü-tern entrichten müssen, und die sich ungefähr auf denvierten Theil alles reinen Gewinnes beläust; aus derKopfsteuer, welches die christlichen und jüdischen Ein-wohnern männlichen Geschlechts von ihrem zwölftenJahre an nach dem Grade ihres Ranges und ihrerVermögenöumstände zu entrichten haben, jedoch nichtunter 4 und nicht über 13 Piaster; und dann eineTaxe, welche von gewissen Provinzen zur Unterhaltungder Seemacht und des Hoflagerö gefordert wird. Dieübrigen Einkünfte zieht der Großherr von dem Pacht-gelde der nur mäßigen Zölle, die für ein - und ausge-hende Waaren gefordert werden, von dem Getreide-monopol, von den Bergwerken, von dem Heimfalls-rechte und dem Ertrage verwürkter Ländereyen; dannvon dem Pachtzinse der Münze, von den Domainen,