Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

aus deren Ertrage der Sultan seine Privatbedücfnissebereitet, und von den Geschenken, welche er bei feier.liehen Gelegenheiten von seinen Dienern annimmt.Das Einziehen oder Eintreiben der Steuern geschahfrüher nur sehr unregelmäßig und willkührlich, seit derRegierung des jetzigen Sultans Mahmud ist dasFinanzwesen größtenkheilö nach Europäischem Fußeeingerichtet worden, und daher werden die Abgabenjetzt regelmäßiger in denjenigen Provinzen erhoben,wo nicht der Geist des Aufruhrs herrscht, und sich im- 'lmcr noch ein Widerstreben gegen die Einrichtungendes Gcoßherrn zum Nachtheile des Landes zeigt, weildie Statthalter der Provinzen ihren Vortheil bei derwillkührlichen Erhebung der Steuern hatten, die Un-terthanen aber den Nachtheil, indem sie unter demDrucke einer ungerechten Erhebung seufzten. Nach»euren Nachrichten soll der Großhecr auch eine An-leihe zu negoziiren sich entschlossen haben. — Nachdieser ausführlicheren Uebersicht der Staatsschuldenund des Finanzzusiandes aller Europäischen Staaten,mag hier nun noch aus dem Handbuche der Fi-nanzwissenschaft und Finanzverwaltungvon Malchus (Stuttgart, 1830) eine summarischeUebersicht der Staatsschulden Europäischer Staaten,wie des Betrages, den jedes Individuum jährlich zumStaatöeinkommen steuert, stehen.

Staatsschuld.

Jahrl. Abgabeneines Individuums.

England

8,940,974,660 Guld.

30 Guld.

16 Kr.

Frankreich

2,116,820,006 -

13 -

25 -

Niederlande

1,620,060,600 -

11 -

20 -

Oesterreich

851,878,942 -

3 -

53 -

Spanien

763,209,968 -

4 -

40 -

Rußland

387,691,073 -

2 -

50 -

Preußen

324,027,161 -

6 -

5 -

Neapel

206,028,680 -

4 -

26 -

Kirchenstaat

187,000,000 -

2 -

13 -