Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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319
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Staatsschuld. 319

Staatsschuld. Jahrl. Abgaben

einesIndividuumö.

Bayern

123,377.673 Guld.

4 Guld.

52 Kr.

Polen

62,600,000

-

2

-

58

-

Portugal

61,620,000

-

6

-

18

-

Tvökana

52,000,000

-

4

-

27

-

Sardinien

50,000,000

-

5

-

46

-

Dänemark

40,689,337

-

5

-

14

-

Sachsen

36,000,000

-

5

-

50

-

Würtemberg

27,328,694

-

4

-

5

-

Hannover

26,000,000

-

4

-

20

-

Baden

18,233,038

-

5

-

31

-

Norwegen

2,750,000

-

3

-

19

-

Schweden

— —

-

8

-

9

-

Grvßherzoglhum

Hessen

12,926,552

6

12

Churhessen

2,400,000

-

6

-

—

-

Braunschweig

7,500,000

-

5

-

—

-

Mecklenburg-

Schwerin

9,500,000

1

-

57

-

Schaumburg-

Lippe

4 — ——

-

1

-

2

-

Eine andere Uebersicht der Staatseinkünfte zu denStaatsschulden der Europäischen Staaten giebt neben-stehende Tabelle.'

Betrachtet man nun die angeliehenen Kapitalienals eine Finanzoperation, als ein Hülfsmittel,die gesunkenen oder sinkenden Finanzen und denStaatskredit in Erhebung oder Belebung der In-dustrie und des Handels der Unterthanen oder Staats-bürger zumNuhen des Staatshaushalts zu verbessern,sie wieder in Ordnung zu bringen, so muß man auchhier den Vortheil erwägen, der dem Staate bei ihrerControhirung erwachst; das heisst, in wie fern auchder Staat bei der Negoziirung der Anleihen oder Ka>pitalien noch gewinnen kann. Man theilt überhauptdie Staatsschulden in allgemeiner Beziehung in aus-ländische und inländische, und diese wieder in