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Staatsschuld.
Zeit« oder Terminal-, u. in Renten schulden;dann in allgemeine und provinzielle, in con-solidirte oder fundirte, und in unfundirte, inverzinsliche und in unverzinsliche Staats,schulden. Was die ausländischen Staats-schulden betrifft, die zugleich Zeit- oder Termi-nalschulden sind oder auch Rentenschuldenseyn können, je nachdem sie als wirkliche Anleihen ne-goziirt, oder als Renten durch Kauf an Fremde ge-kommen sind, wie z. B. die Engländischen Stocks,so ist darüber schon Manches, sowohl am Eingängedieses Artikels, als auch unter dem historischen Abrißder Staatsschulden aller Europäischen Mächte gesagtworden. Ausländische Anleihen sind vorkheilhaft fürein Land, wenn dessen Finanzquellen noch so beschaf.fen sind, daß sie sich dadurch schnell ordnen und ver-bessern lassen, und daß man zur Zahlung der Zinsenund Rückzahlung der Anleihe die dazu festgesetzten Ter-mine halten kann, ohne neue Kapitalien aufzunehmen,um dieses zu bewirken. Wo sich daher die Finanzenin einem solchen Zustande befinden, daß man nichthoffen darf bei den nöthigen Einschränkungen in demStaatshaushalte, und durch zweckmäßige Anwendungdes angeliehenen Kapitals aufAckerbau, Gewerbe undHandel die Staatseinkünfte so zu mehren, daß bei derjährlichen Bilanz ein Ueberschuß zur Abtragung derZinsen und des Kapitals verbleibt, so retten sie denStaat aus seiner Verlegenheit nicht, ja sie sind ihmsogar nachtheilig, indem nicht nur die Zinsen demAuslande zufließen, sondern auch neue Anleihen noth-wendig werden, um die ersten Verbindlichkeiten zu er-füllen; sie vermehren also die Zinsen und häufenSchulden auf Schulden, wie wir dieses in Spaniensehen. Bei auswärtigen Anleihen müssen immer dieFinanzen und der ganze Zustand des Landes noch sobeschaffen seyn, daß die fremden Kapitalien nur zur