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Staatsschuld.
Unterstützung und Vermehrung des Kredits dienen.Sie sind eine schnelle Hülfe bei einer momentanen Ver-legenheit, in welche die Finanzen gerathen sind, de-nen aber darum die Fonds nicht ermangeln, die in demGrundkapitals des Staats, in dem Nationalvermögenstecken. Auch dienen hier fremde Kapitalien bei guteingerichteten Staatöhandlungs-Justituten, wie Ban-ken, Seehandlungen rc., den Flor des Staats zu erhe-ben, indem sie dessen Geldquellen zu Vortheilhaften Un-ternehmungen mehren, wodurch die zu zahlenden Zin-sen auch dem eigenen Lande erst ihren Tribut abwer-fen, der mit in der Beschäftigung der Einwohner liegt.Staaten, die noch im Ansehen stehen und deren Kreditdurch eine unweife Staatswirthschaft noch nicht indem Grade geschwächt ober verloren gegangen ist, daßauswärtige Kapitalisten Bedenken tragen, ihr Geldohne Unterpfand zu leihen, können ohne Weiteres beiden ongesehendsten Banquiers in Frankfurt am Main,Hamburg, Leipzig, Wien, Amsterdam, Paris, Lon-don rc. Anleihen negoziiren, für deren bestimmteWiederbezahlung, Kapital und Zinsen, in den festge-setzten Terminen die Regierung bürgt; wo dieses abernicht der Fall ist, da müssen Domainenpfandbriefeoder andere Werthpapiere als Unterpfand eingesetztwerden, oder geschieht dieses nicht, so müssen die auf-genommenen Kapitalien auf Staatsgüter hypothecirtwerden, welches bei schon geschwächten, geldarmenStaaten manchen Nachtheil hat. Die ausgestelltenoder ausgefertigten Obligationen der Anleihen mit denZinscoupons haben gleich den übrigen StaatspapierenCours, und da die Termine der Rückzahlung erst ingewissen Zeiträumen Statt finden, so wird vomStaate zur Erleichterung der Rückzahlung aus denStaatseinkünften ein Amortisations- oder Tilgungs-fonds, gewöhnlich zu 1 Prozent, auch wohl zu 1^,auch nur zu z Prozent, jährlich errichtet, wozu dannOec. rechn. Euc. Th. 6UXV. X