Staatsschulden-Verwaltung. 343
Staatöschulddokumente über ihre Forderungen auözu-stellen. Ferner hat sie die von der Regierung anbe.fohlenen Anleihen im Auslande und im Lande auf diefür den Staat vortheilhafteste Weise zu negoziiren, unddazu Alles ins Werk zu sehen, was diese Negoziirungunterstützen kann. Muß sie auch, in Rücksicht derpünktlichen Verzinsung der contrahirten Schulden,besonders des Auslandes, die dazu nöthigen Summenden mit Auszahlung der Zinsen beauftragten Handels«Häusern noch vor dem kontraktlichen Fälligkeitstagezur Disposition stellen ; und bei den inländischen Schul»den, den Inhabern der SkaatSschuldscheine gehörigdiejenigen Oerter und Kassen anweisen, wo sie dieihnen ausgemachten Zinsen zu heben haben; auch müs«sen ihnen von vier zu vier Jahren Zinöcoupons fürjede acht Zinsen-Semester zum Voraus und auf ein-mal eingehändiget werden. Bei dem PreußischenStaaköschuldenwesen ist bei der Staatsschuldeo-Ver«waltung in Berlin die Einrichtung getroffen worden,daß um die zur fortgesetzten Verifikation unerläßlicheVorlegung der Original-Schulddokumente bei der Er«theilung der Zinscoupons zu erleichtern, jedem Inha-ber derselben gestattet worden, dieselben an die ihm zu-nächst gelegenen Kreissteuer-Kassen zur kostenfreienUebersendung an die Kontrolle der Staatspapiers ab-zugeben. In den halbjährigen Zinscoupons ist derTag der Zahlbarkeit und dieKaffe, welche-die Zahlungzu leisten hat, genau angegeben; dabei aber auch der-jenigeTag, mit welchem die bis zu dessen Ablauf nicht ,abgehobenen Zinsen dem Tilgungsfonds anheim fal-len sollen. Zur leichteren Realisirung haben sich dieZinscoupons in mehreren Staaten die Vorzüge desPapiergeldes und der kaufmännischen Wechsel erwor-ben, so daß die Inhaber derselben sie im Privatverkehrals Zahlungsmittel gebrauchen können, besonders inden großen Städten; sie dienen daher auch zu Remes«