3L6' Staatsschuldpapierhaudel.
Bevollmächtigte in England heben läßt, oder die Ak>tien daselbst bei einem günstigen Course verkauft. —5) Müssen auch die StaacSpapierhändler sich genauvon der Form, dem Papiere, der Farbe, Schrift, demDrucke, Stiche, den Unterschriften rc. der Fondspapicreeines jeden Staats genau unterrichten, damit sie beivorkommenden falschen Scheinen, solche von den ach»ken unterscheiden können, rc. rc. — Dem Staare liegtob, bei diesem Handel dahin zu sehen, daß derjenigemit ausländischen Staatsdokumenten nicht von Leute»betrieben werde, denen es an hinlänglichen Kenntnissenund Einsichten darin fehlt, die also leicht zu ihrem lin-des Staates Schaden hinkergangen werden können;denn der Handel mit ausländischen Staatöpapieren,deren Cours immer schwankt, ist ziemlich dem auswär-tigen Lotto gleich, welches der Staac verbietet, umdas Geld beim unsicher» Gewinn lieber dem Staatezu erhalten, und daher sollte auch der Handel mitfremden Staatspapieren, wenn auch nicht verboten,doch nicht Jedem erlaubt seyn, sondern nur den wech-selfähigen und solchen Personen, die durch die dabeivorkommenden Verluste in ihren Gewerben nichkgleichganz ruinirt werden; wenigstens wird Niemand beieiner solchen Beschränkung eine Unbilligkeit finden,da der Staat für das Wohl seiner Unterthanen besorgtseyn, und Alles zu entfernen suchen muß, was diesesganz stören oder doch störend darauf einwirken könnte.In wie fern übrigens der Handel mit Staatspapierenderjenigen auswärtigen Staaten, deren politischer Zu-stand als revolutionair zu betrachten ist, oder worinder Bürgerkrieg herrscht, und wo also die Regierungnicht als hinlänglich befestiget angesehen werden kann,um Bürge ihrer eingegangenen Verbindlichkeiten zuseyn, entweder ganz zu verbieten, oder nur auf die Ban-quiers rc. zu beschränken ist, muß den Einsichten wei-ser Regierungen überlassen bleiben. Die neueste Zeit