390 Staatsverbrechen.
der Eingezogenen und Verdächtigen mit ihren Mitge-fangenen nothwendig macht, da durch geheime Zechnleicht eine Korrespondenz unter den Gefangenen Stattfinden kann, die jede weitere Entdeckung, wenn nichtganz unmöglich macht, doch sehr erschwert, und dk»Prozeß in die Länge zieht, ja wohl gar bei äußerenVerbindungen Fluchtbeforderung der Hauptverbrecha,entweder durch äußere Hülfe, oder durch Zusteckn»;von Instrumenten rc. herbeiführt; daher sind besondereStaalSgefängnisse und große Vorsichtsmaaßregeln nö-thig; allein dieses hindert doch nicht, daß die Gefange-nen, ehr ihr Prozeß entschieden ist und sie verurteiltworden sind, gut behandelt, ihnen luftige gesunde Ge- ^mächer zum Aufenthalte gegeben, gesunde nahrhafteSpeisen gereicht, und sie täglich eine halbe oder eine,Stunde zur Erholung in den Gefängnißhof geführt,!sie auch bald nach ihrer Einkerkerung verhört werde»;denn die Einziehung wegen begangener Staaköver.!brechen ist noch keine Strafe, sondern nur eine Ver-sicherung der Person, damit sie nichtflüchtig wird, niit-hin muß auch der Gefangene noch so lange, bis daProzeß beendiget oder entschieden, und das Erkenntnißheraus ist, nicht einer Bestrafung gleich behandeltwerden, die erst nach dem Erkenntniße oder Urtheile ein-tritt. Als der bekannte Engländer Howard unterdem Kaiser Joseph dem Zweiten durch dieOe>sterreichischen Staaten reisete, um die Gefängnisse da-rin kennen zu lernen, und der Kaiser erfuhr, daß er inWien anwesend sey, so ließ er ihn zu sich komme»,obgleich Howard eö auszuweichen suchte, weil er dieGefängnisse in des Kaisers Staaten schlecht eingerich-tet, und von Männern schlecht verwaltet fand, i»welche man großes Zutrauen sehte. Indessen erschiener vor dem Kaiser und sagte ihm unverholen, wie «die Gefängnisse gefunden habe, wofür ihm der Kaiseroftmals die Hand zum Zeichen seines Beifalls druckte