Staatsverbrechen 397
gedacht hatte, und sie entgingen derselben so langenicht, als sich noch Feinde von ihnen im Ministeriumbefanden, welche die Verhaftöbefchle in Wirksamkeitsetzen konnten, also auch nach zehn und zwanzig Jahren.Der Akt sich zu rächen ward daher nur aufgeschoben,weil der Gegenstand fehlte, aber nicht aufgehoben.Um den Verfasser der Annalen in die Schlinge zu zie-hen, die man ihm gestellt hatte, so wurde der Verkaufder Annalen schon gleich nach dem löten April wiedergestattet. Man fuhr fort ein Werk unter der Bürgschaftder Königlichen Genehmigung im Publikum zu verbrei-ten, dessen Verfasser heimlich verbannt war, und der vonden Ministern schon der für Feinde des Königs unddes Staats bestimmten Strenge aufgeopfert war. Manfuhr fort e6 anzunehmen, um es dem Könige einzu-händigen; man übergab eö ihm, und stellte sich, denAeußerungen der Zufriedenheit, mit der er es zu beeh-ren fortfuhr, Beifall zu geben, und benachrichtigte denVerfasser jedesmal davon; allein dasselbe Subjekt,durch welches die Beifallsbezeugungen dem Verfas-ser bekannt wurden, ward auch gebraucht, ihn nachParis zu locken. „Der mit der Larve der Freundschaftverkappte Verräther, sagt Linguet, den die Polizeyseit fünf Jahren auf meine Kosten besoldet hatte, umin meine geheimen Angelegenheiten einzudringen,suchte, sobald er gewahr ward, daß ich dieses Geheim-niß wußte, die Furcht, die ich deshalb äußerte, bestän-dig durch die Betrachtungen zu bestreiken: „man würdeden Annalen nicht wieder ihren freien Fortgang ver-stattet haben, wenn man Absichten auf die Freiheitdes Verfassers gehabt hätte, und da mein Werk einegünstige Aufnahme in Versailles gefunden, so könnteich sicher ohne alle Besorgniß nach Frankreich kom-men rc." —Dieses war nur der Köder, wodurch manden Verfasser der Annalen nach Paris lockte, um denin Bereitschaft liegenden Verhaftöbefehl auf ihn an-