Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen.

wenden und ihn zum Staatsgefangenen machen zukönnen. Hieraus gewahrt man nun, wie weit mannoch zu Ende des achtzehnten Jahrhunderts in einemLande, welches sich mit der höchsten Kultur brüsten,welches den andern Staaten in Wissenschaften, Kün-sten und Moden als Vorbild diente, dessen Sprachezu erlernen man Alles aufbot, und dessen Art zu lebenund zu genießen, man als einen irdischen Himmelpries, von dem Gefühle für Recht und Billigkeit cnk>fernt war, wie sehr noch der Ministerial-DespokismuSund die Willkühr über Recht und Humanität siegte,und einfache Staatsvergehen, wenn man sie noch mitdiesem Charakter belegen kann, zu Staatsverbrechen,dem Hochvei rathe gleich, stempelte, die StaatSgefan.gene in Kerker schloß, wo sie von allen Reizungen derWelt, von allen Fesseln an das Leben entbunden, da«gegen an alle Leiden einer strengen unnachsichtslosenGefangenschaft gefesselt wurden. Die Bastille hob, wirder Tod, alle Ungleichheiten derer auf, die sie verschlang,der Bösewicht, der an dem Untergänge seines Vater«landes arbeilece, und der Muthvolle, der nur darinstrafbar war, daß er dessen Rechte mit zu großer Hitzevertheidigte; der Elende, der ein Gewerbe mit den Ge-heimnissen des Staats trieb, und derjenige, der denMinistern zu freimüthig entgegen getreten, und ihnenWahrheiten gesagt harre, die sich nicht mit ihrem Inte-resse vertrugen; derjenige, den man einsperrte, weil erseine Angehörigen durch Laster entehrte, und der, des-sen Talente man fürchtete, wurden alle in dieselbe Dun-kelheit vergraben. Am Unglücklichsten war jedochderjenige, den Privakhaß, nicht Schuld, Bosheit, indiesenKerker brachten, und der keine wüthigen Beschützeroder die öffentliche Stimme für sich hakte, oder dessenFeinde mächtiger als seine Gönner waren, er siel, ab-gesondert von feinen Leidensgefährten, der Vergessen-heit anheim; denn seine fpärlichenGesellschafter, welche