Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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418 Staatsverbrechen.

eine ganze Provinz zum Staatsgefängniß gemchworden; aber wie verschieden! Dort in der Pastillein einer verpesteten Grabeslust, ohne Licht, Bewe«gung, als nur in dem enge eingefchlosienen GefängnisHofe auf eine halbe oder eine Stunde des Tages, unddieses auch nur unter Begünstigungen; und hier, inSibirien, in großen Wüsten, in freier reiner Luft, inLicht und Sonnenschein, und bei einiger Zerstreuung,indem sie ihre Familie und Bedienung bei sich haben kön-nen, die sie überall hinbegleiten; sie seufzen hier, obermwegen der weiten Entfernung von Verwandten, Freun«den und Bekannten, ohne Hülfsmittel und Begl»ttchkeiten, ja indem sie selbst ihr Feld bestellen und finihre weiteren Bedürfnisse in einem öden, menschcnleemLande sorgen müssen. Soergingeö Menzikoff, demLieblinge Peter deöGroßen, so Biron, MünichOstermann, Mengden, Kohebue und viele»Andern. Mehrere wurden auch auf ihre Güter vecm«sen, wie der Kanzler Be stu schew, der sich desHeekverrathS schuldig gemacht hatte, indem er während deKrankheit der Kaiserin Elisabeth veranlaßte, daßsich der Feldmarschall Apraxin mit seiner Armen»dem Kriege mit Preußen, dem siebenjährigen,»»die Grenze von Rußland zurückziehen mußte. -Der Transport nach Sibirien geschieht auf ein«Kibitka, die der Gefangene besteigen muß, gleich'viel von welchem Range, die nur bis zur Hälftedeckt ist, aber auch nöthigenfalls, bei sehr schlechtemWetter, hauptsächlich im Winter, durch die ausgeroll-ten Matten ganz bedeckt werden kann. UmM!macht man übrigens bei der Arretirung in Durch»chung der Kleider der Staatsgefangenen in Rußlurteben nicht; denn dem eben ermähnten Kanzler Ai'stuschew wurden beim Durchsuchen der Talche» >"' seinem Hause die ganzen Kleidungsstücke beinahe «mLeibe gerissen. (Exkorporatidnen, Iuliushefc,