Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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»2V Staatsverbrechen.

sen, und Marat und Robespierre würden gewißeine noch fürchterlichere Zwingburg um ihre Gegner,die sogenannten Feinde der Republik, einzukerken,und darin zu martern, haben erbauen lassen, wenn sienicht, wenigstens vor dem Volke, ihr tyrannisches Ge>müth hätten verbergen müssen, so begnügte» sie sichin Paris mit der schnellen Hinrichtung der der Repu-blik— nein Ihrer Rachsucht gemidmeten Opfer. Gau;anders war es in den Staatsgefängnissen der Provin-zen. So wurden in Lyon Greise von achtzig Ichren gebunden und ins Gefängniß geworfen, und gabt»darin unter mancherley Mißhandlungen ihren Geistauf; und dieses waren Staatsverbrecher darum: weilsie sich in die neue Ordnung der Dinge nicht fügenwollten, oder noch nicht fügen konnten; weil siedlestAeußerungen des Mißfallens gegen die neue Regie-rung hatten laut werden lassen, und — weil sie Rea-listen oder einer andern Parthey als der herrschendenzugethan waren. Doch zur Ehre der Menschheit hattediese vandalische und kannibalische Periode nur einekurze Dauer; denn das Direktorium, welches darauffolgte, hatte andere Grundsätze, welche dem eigentlichenZwecke der Revolution mehr zusagten, nämlich die: denMenschen — Mensch zu seyn. Uebrigens ist inder neuesten Zeit in der Behandlung der Staatsgefan-genen in den meisten oben genannten Reichen Euro-pas, nach den Graden der Kultur, die darin herrscht,gegen die frühere, viel geschehen, aber noch Manchesda zu wünschen übrig, wo die Gefängnisse noch denZwingern der zur Schau ausgestellten Thiere gleichen,wie dieses noch in einigen Staaten der Fall seyn soll,deren Fonds vielleicht nicht hinreichen neue Gefäng-nisse zu bauen, oder die alten umzuwandeln. I»mehreren Staaten haben sich schon die finstern Kerkerfür diejenigen erhellt, die nochnichtverurtheilt worden,also bei denen es noch nicht entschieden ist, ob sie straf-