Staatsverbrechen. 421
bar oder unschuldig sind. — Auch werden die Staats«gefängnisse nicht mehr, wie früher in Frankreich dieBastille, für friedliche Hausväter, tadellose Staats«kürzer geöffnet, wie hier nur unter laufend Beispieleneines nach Linguet angeführt werden soll. DerBuchhändler Herr vonBüre trieb einen schon seit ei«nem Jahrhunderte vom Vater auf den Sohn vererb-ten Buchhandel fort, und war zugleich Vorsteher sei-ner Gesellschaft oder vielmehr des Buchhändler-Ver-eins. Die Regierung fand es für gut, in demselbeneine neue Polizey-Ordnung einzuführen. Es ward näm-lich durch ein Edikt befohlen, daß gewisse Bücher ge-stempelt, daö heißt, mit einem gewissen Zeichen versehenwerden sollten, um dadurch gewisse Rechte zu erhal-ten. Bis hierher ging Alles gut, wenigstens für die-jenigen, denen daö Stempeln viel Geld einbringensollte. Da aber erhielt derHerrvonBüre einenbesondern Befehl, den Stempel selbst aufzudrücken, esmit eigner Hand zu verrichten, um dadurch das Ver-fahren der Regierung in den Augen der übrigen Buch-händler zu rechtfertigen, indem das Stempeln von ihremVorsteher selbst übernommen worden. Herr vonBüre sah aber in diesem Befehle den unfehlbarenUntergang verschiedener Familien und des Vereins,dessen Vorsteher er war; er hielt sich daher seines Ge-wissens und seiner Ehre halber verpflichtet, dieses Amtabzulehnen, und seine Entlassung nachzusuchen, damitdieses Amt in andere bereitwilligere und freiere Händegegeben werden könne, als die seinigen, die mit denenseiner Kollegen verbunden waren; allein seine Entlas-sung wurde ihm nicht zugestanden; es ward ihm zwei-und dreimal der Befehl wiederholt, zu stempeln, oder— da er aber fortfuhr zu widerstreben, so wurde dasOder in Erfüllung gebracht und er in die Bastille ge-stHt. Dieses ganz unschuldige Sträuben gegen eineHandlung, wodurch er seine Kollegen nicht unglücklich