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Staatsverbrechen.
machen wollte, machte ihn zum Staatsverbrecher wStaatsgefangenen in der Bastille! —Wenn nun dich-tn einer spätern Zeit im verwichenen Jahrhundertgeschah, so wird man sich doch wundern müssen, daß«zuEnde der ersten Hälfte des siebzehntenJahrhundmzu Anfange der Regierung 'LudwigsdesVierzchit e n, obgleich durch RichelieuS Ministecialstreffunter dem Könige Ludwig dem Dreizehntersich wieder die Bastille als Werkzeug der Despotie erhob, und viele Personen aus den ersten und ander:Ständen als Opfer der Partheysucht verschlang, ckfreimüthige Rede im Parlamente an den jungen Knig halten konnte, die unter einem andern Reg«gewiß als ein Staatsverbrechen, ein Vergehen Lerkleidigten Majestät gerügt, und mit der Bastille best«:worden wäre; ja die man vorNa poleon gewiß ichgehalten haben würde, obgleich die Franzosen ßdurch die Revolution die freie Rede ober öffentchSprache erkämpft zu haben glaubten. Diese Mwurde nämlich von dem General Advokaten Hmlon im Parlamente den 15ten Januar 1648 vor dudamals noch minderjährigen Könige Ludwig de>Vierzehnren gehalten. Sie lautet:
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Die Erscheinung unserer Könige in ihren ParlMten waren vormals nichts als Handlungen der Gr!ß so-wider Majestät und der Zeremonie. Sie fingen erstUzjzdem Jahre 1369 an, da man einem Eduard, l-ruirzen von Wallis, dem Sohne eines andern EvuaMKönigs von England, den Prozeß machen iv^ über
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