Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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426 Staatsverbrechen.

den Nothstand des Königreichs, der Ihnen hier vorgi-stellt wird, wir werden dem Könige in nichts hinderlichseyn, daß die neuen vorgeschlagenen Edikte nicht soll-ten einregistrirt nnd verificirk werden können. (Wissen-schaftliches Magazin für Aufklärung. Herausgegebenvon vo. Ernst Ludwig Posselt. Heft 1, 1'85,S. 92 u- f.) — „ Die edle öffentliche Spräche, sag!ein Schriftsteller, verstummte bald wieder, aber mitdesto wäthenderen Schmähschriften wurde nun die Re-gierung im Dunkeln angegriffen; Und wen» ftüber dieRedlichkeit freimüthig der Regierung die Gebrechen desStaats aufdeckte, so trat jetzt die Verläumdung an ihreStelle, und reizte mit ihrem Stachel im Geheimen tirGemüther zu bitterem Tadel gegen die Regierung, undschürte oft die Glut zur hellen Flamme an/' —

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Was nun die oben angeführten Staatsverbrechenanbetrifft, so kann man sie nach den Graden ihrer grö-ßeren ober geringeren Bedeutsamkeit, in drei Klasse»bringen. Zur ersten Klasse gehören die Kapiial-Vtt-brechen, als der Hochverrath, der sowohl in einer Ver-schwörung gegen den Staat, als auch gegen die höchstePerson darin, den Herrscher, besteht, so wie alle sichdarauf beziehende Verbrechen, welche schon in Aus-übung gebracht, oder blos attencirt, oder vor der Aus-führung entdeckt und verhindert worden sind; auch sc-hören hierher die Verrathet«) der Staatsgeheimnisse,Truppenstellungen im Kriege, Uebergabe von Festun-gen ohne Noth , kurz alle Handlungen, wodurch deinStaate liefe Wunden beigebracht werden oder^wer-den können, und wobei seine Existenz auf dem Spielesteht. — Zur zweiten Klaffe gehören alle biest-