Staatsverbrechen. 43L
Jesu Christi die Befehle zurückzunehmen, welche sie,n den Abgrund der Spaltung und der Ketzerey stür-zen würden. Einer dieser jungen Geistlichen standbei der Unbiegsamkeit des Prälaten auf, zeigte ihm dieganze niederknieendeSchaar und sagte: „Sehen Sie,gnädiger Herr, vier und fünfzig Diener Gottes vor JH-ren Füßen liegen." Diese Szene machte dem Prin-zen auf einen Augenblick bestürzt. Er faßt sich aberbald wieder und bestätigte seine Befehle durch seinStillschweigen. Die Geistlichen gingen nun n-eiterund übergaben den Staaten von Flandern eine neueBittschrift, worin sie bezeugten, daß sie lieber ihrenStand verlassen, als nachgeben, und sich in das Se-minar zu Louvain begeben wollten. Der Aufruhrund förmliche Abfall der Niederlande von dem Oester-reichischen Hause, 1789 und der 1790 erfolgte Tod desKaisers Joseph änderte diese Staatsangelegenheit.Diese eben angeführten Vergehen in der Widersetzlich,keit gegen die Regierung von den Städten, Kollegien,oder Körperschaften rc., sind jedoch nur dann erst alsHochverrath zu betrachten, wenn sie wirklich in derAbsicht begangen worden, um das Volk zur Empörungaufzureizen und die Regierung zu stürzen, nicht aberwenn sie aus der wohlgemeinten Absicht geschehen,wohlerworbene Rechte dem Volke zn erhalten und zuschützen; s. auch weiter unten. Von einzelnen Kapital,Staatsverbrechern oder Hochveräthern, sowohl in Be-ziehung auf den Staat, als Körper, als auf dessen Ober-haupt, den Regenten, oder dessen Familie, ist die Ge-schichte bis auf die neueste Zeit angefüllt, s. weiterunten. — Kapikal-SraatS-Verbrechen oderHochverrach können nicht begangen werden, außerden schon oben erwähnten Schwach- und Wahnsinni-gen, von Fremden; denn in Rücksicht der feindlichenHandlungen, die sie auf den Staat begehen, worin siesich aufhalten, werden sie bloß als Feinde desselben