442 Staatsverbrechen.
beiden Ungarn Zrini und Frangipani, auchmehrere Andere, wie Nadasti rc., nur mit demSchwerste zu Neustadt, dem ehemaligen gewöhnliche»Richtsätze von Staatsverbrechern hingerichtet, Mzur Warnung einen Pfahl mit folgender Aufschriftan ihrem Grabe errichtet: Iloo in Inmnlo jseeiitI*6tl->i8 leüvinius, Kunnus 6routiuo, ot ^Isrelrwl^'iniei^eus Ifrun^ipuni, VItimu« b'nmilür«, gui,ezuiri eoeeus ooooum rluxit, nmbo in Iicmo io-verurn eeoirloruut. ( Unter diesem Hügel liege»PeterZrini, Bannus von Croatien, und derGraf Franziskus Frangipani, der Letzte seinerFamilie, welche, weil ein Verblendeter den Ander»führen wollte, beide in diese Grube gefallen sind.) Dar-unter zwei Todtenköpfe auf einem Henkerschwerdleund folgende Inschrift: Oiseits rnortales et0 N 8 U elisoits nostro, ol)86rvur6 stclom lle-»ililis Veo. ^mio Dorniui 1621. Die
30 ^pi'iÜ8, Iionn 9. ^rabitioois rnota esttlimbn (Lernet Sterblichen, lernet aus unsermHintritte, Treue den Königen gleich Gott bewahren.Im Jahre des Herren 1621, am 30sten Tagedes Aprils zur neunten Stunde. Das Ziel desEhrgeitzeS ist das Grab.) Wenn gleich in Deutsch«land die von den Römern angenommenen und durchdie goldene Bulle bestätigten Gesetze gegen Kapital«Staatsverbrechen oder Hochverralh in der Ausübungschon zu Anfange des siebzehnten Jahrhunderts sowohlnach der gestiegenen Kultur, als auch nach der Gütig«keit des Regenten gemildert worden, so wurden siedoch noch in ihrer ganzen Strenge bei andern VölkernGermanischer Abkunft zu Anfange und im letztenDrittel des verwichenen achtzehnten Jahrhunderts an-gewandt, wie z. B. in Schweden und Dänemark dieHinrichtungen Patkuls und StruenseeS bewei«sen. Ersterer wurde, obgleich Gesandter und General