Staatsverbrechen. 443
des Kaisers von Rußland PetersdesErsten, amHofe des Königs August des Zweiten von Po-len, als Schwedischer Unterthan, und von dem gedach-ten, durch Karl den Zwölften entthronten, Kö-nige Jenem ausgeliefert, im Jahre 1707 lebendig ge-rädert, dann geviertheilt, und die Theile öffentlich aufPfählen ausgestellt, von welchen ste erst im Jahre1713 auf Befehl des wieder auf den Thron von Po-len gelangten Königs August abgenommen wurden.Das auf dem Richtsätze von einem Officiere öffentlichvorgelesene Urtheil lautete: „Zu wissen sey hiermit,daß nach dem ausdrücklichen Befehle Seiner Majestätdes Königs von Schweden, unseres allergnädigstenHerren, dicserMensch (Johann Reinhold Pak«k u l), Verräth« des Vaterlandes, zur verdienten Strafefür seineVerbrechen und Andern zur Warnung lebendiggerädert und geviertheilt werden soll. Jeder hüte stehvor Verrätherey und diene seinem Könige treu." —Indessen scheint es doch, daß hierKar l derZwölftebei der Bekräftigung des Todeöurtheils gegen Pat-kul, mehr dem Dränge sich gegen den Kaiser vonRußland zu rächen, als seiner sonstigen GerechtigkeitS-liebe gefolgt sey; denn zu derselben Zeit wurde auchein Liefländer, Namens Paikel, als Ossicier in derSächsischen Armee mit den Waffen in der Hand zumGefangenen gemacht; allein er wurde von dem Se-nate zu Stockholm nur zum Schwerdte verurtheiltund das Urtheil an ihm vollzogen. — Das traurigeSchicksal Patkuls hatte nun auch der Minister Grafvon Struensee in Dänemark, er wurde als Hoch-vecräther 1772 geviertheilt, ihm aber vorher die rechteHand und der Kopf abgehauen. DasWarum? soweiteö enthüllt worden, zeigt die Geschichte Dänemarks un-ter dem Könige ChristiandemSiebenten. —Die Gesetze haben bei den Kapital-Staatsver-brechen, wegen ihrer Wichtigkeit, viel Besonderes in