Staatsverbrechen. 43S
Sonst wissen die Engländischen Gesetze nichts vonder Tortur, obgleich unter der Regierung Heinrichsdes Sechsten von den Herzogen von Exeter undSuffolk ein mißgerathener Versuch zu ihrer Ein-führung gemacht wurde, weshalb dieses Instrumentden Namen der Tochter des Herzogs von Exe-ter bekam. Der letzte Vorschlag, sich ihrer zu bedie-nen, geschah unter der Regierung KarlsdeS Ersten,als der Mörder vonBuck in gham, Felton, vordem Königlichen Geheimen Rath von dem BischöfeLaud examinirt wurde, dem Felton bei dieser Ge-legenheit antwortete: „Wenn Ihr das thut, wer weißob ich denn nicht Euch, Mylord Bischof, oder einenAndern von den gegenwärtigen Geheimen Rathen alsmeinen Mitschuldigen anklage? Der Antrag des Bi-schofs wurde einstimmig verworfen. Auch sind dieEngländischen Rechtslehrer noch besonders dagegeneingenommen, und führen deswegen die Stelle ausdem Cicero pro 8nNa §. 28. an: Damen illalorinents Auvernat «lolor, rnoclorslur Maturarujuslpre lum »nimi, lum corporis, ro^it rzuse-»itor. kieotit lilnrlo, oorrumpit 8z>es, inlirmatmtztus, ul in tot rorum sn<;u8lii8 niliil veri-Isti looi relinezualur. — Wenn nun, wie schonoben angeführt worden, der Angeklagte beider Frage:Ob er der Anklage geständig sey? mit Nein antwor-tet, so sagt der Ankläger: „Verbrecher, ich bin bereit,deine Schuld zu beweisen (oul-prit, prot u 1o prou-vvr vnupalr'.o), woraus man jetzt in der Abkür-zung oder Abbreviatur auch einSynonim für den In«quisiten gemacht hat. Der Richter befrägt nun denBeklagten, durch wen er gerichtet seyn will oder zuseyn wünscht? worauf dieser der Formel gemäß ant-wortet: „Durch Gott und mein Vaterland (I>^ 6orknull i)/ nix Öountr')')." Allen wirklich Jnhaftir-ken, das heißt, die nicht auf Kaution freigegeben wor-