460 Staatsverbrechen.
gemacht werden kann. Die Staatsverbrechen, wo die.feg erlaubt ist, müssen notorisch seyn, und keine Leb«'strafe nach sich ziehen, dahin gehören Auflauf, Po-,quille gegen die Regierung rc. Diese Art zu versahren wird Information, Anzeige, genannt. Es zeigtnämlich der ^ttorne/ Oonoral ox OKoio alleVerbrechen dieser Art, die dahin gehen, Unruhen imReiche zu stiften: der Königlichen Bank an, oder eskann solches auch von einer Parthey durch den Bei.sttzer des Kronenamteö (Allster ol tlro Ürovm-Ok-üov) in diesem Gerichte geschehen, von dem dann, nachvorheriger Prüfung der Sache, eine kleine (petit)Jury zur Special-Jnquisition und Fällung des Ur-theils auf die gewöhnliche Weise, bestellt wird. -Alle Staatsverbrechen, welchevon Lords, überhaupt»»»Mitgliedern des Oberhauses und deren Frauen began>gen werden, werden auch von dem Oberhause gerichtet!nur Kinder und Bediente der PairS haben nicht dasForum der Aeltern und der Herrschaft. Wegen dieserKriminaljurisdiktion des Oberhauses wird immer v»mKönige ein Lord Oberrichter (lEcl lÜ^Ir 8 tmvirrihernannt, welches gewöhnlich der Kanzler zu seyn pflegt,und das Gericht selbst wirb im WestminsterHall, wel-chen man dazu eingerichtet, gehalten. Zu diesem Ge-richt müssen alle Lordö zwanzig Tage vor demAnfangedes Prozesses citirt oder eingeladen werden. Sie »er-treten hier tue Stelle der Geschwornen, und die Mehr-heit der Stimmen entscheidet. Die Bischöfe entferne»sich sämmtlich bei Kapital-S taatöverbrechen, überhauptKapitalverbrechen, ehe das Urtheil gesprochen wird,nach der alten Gewohnheit, wo die Geistlichen nichtzu Blut saßen (eoolosia 11011 sitit ssuZuiuem),jedoch reichen siejedeömal eine Protesiation ein, worin hesich ihr Recht vorbehalten. Die Wittwe eines PairS,die unter ihrem Stande heirathet, behält zwar denTitel bei, verliert aber das Forum. Dann richten die