462 Staatsverbrechen.
genannten Schlosses geführt, und am I9ten 9ctcki1586 eröffnet. Die Vorladung geschah, nach viele«Streitigkeiten wegen der Form bei einer Königin,»«-ter dem Namen und Titel von: Maria, Tochter mErbin Jakobs des Fünften, weiland Königs ve«Schottland, gemeiniglich Königin von SchotklM> und verwiktwete von Frankreich genannt." Mari«protestirte gegen diese Kommission, so wie überhauptgegen die Gerichtsbarkeit des Engländischen Hak,indem sie anführte: daß sie eine fremde Fürstin wäre!daß sie nicht mit bewaffneter Hand in das Königreichskommen, sondern dahin geflohen sey, um Schuh zustchen; und daß, da Fürsten nur ihres Gleichen wäre»,sie auch nur von Fürsten allein gesetzmäßig gerichtetwerden könnte. So sehr das Recht in dieser Best-hung auf der Seite der Maria war, so suchte SieKommission doch Alles anzuwenden, um diese Anigin zur Anerkennung dieses Gerichtshofes zu be-wegen, um dadurch derKönigin Elisabethzu genüge»;allein sie gewann zuerst weder durch BewegungS-gründe, noch Bitten, noch Drohungen etwas über st,bis es Hatkon, dem Vice-Kanzler, durch dieVorstl-lung glückte: daß sie, indem sie einem Verhörestzuweichen suche, ihren eigenen guten Ruf beflecke, unddie einzige Gelegenheit, die ihr jemals angeboten wer-den könne, um ihre Unschuld an den Tag zu lege»,aus den Händen ließe. Durch diesen listigen Ver-wand ward sie überrascht und willigte zuletzt darei»,daß ihr Verhör seinen Anfang nehmen sollte. Jodest»verwahrte sie sich dennoch, jedoch ohne Erfolg, daß!«durch die Anhörung der wider sie angebrachten Kiestweder die Gerichtsbarkeit des Hofes, noch die Gültig-keit der Statuten, nach welchen sie sie zu verhören ge-dächten, anerkenne. Der Bevollmächtigte und M»eröffnete hierauf die Anklage durch Vorzeigung vo»Abschriften der Briefe, welche Maria an einige»