Staatsverbrechen. 463
Mitgliedern der schon Hingerichteten Verschworenengeschrieben haben sollte rc. rc. Das Verhör dauertezwei Tage, worauf dieKommissarien auf den ausdrück-lichen Befehl der Königin Elisabeth, ohne weiterein Urtheil abzufassen, voneinanderschieden, indem siedie Akten nach London an das Gericht in .Westmin-ster schickten, woselbst Nave und Curie, die beidenSekretaire der M a r i a, Bekenntnisse gegen sie ge-macht harten, aber nicht im Verhör gewesen waren,vor das Gericht gebracht wurden, und ihre erste Aus-sage mit einem Eide bekräftigten. Die Kommissariensahen NUN das ganze Verfahren aufs Neue durch, underklärten zuletzt: „daß Maria der Verschwörung desBabington beigetreten sey, und Verschiedenes erfun-den habe, daß auf den Schaden, Untergang und denTod der Königin Elisabeth, den ausdrücklichenWorten des Gesetzes, welches zur Sicherheit des Le-bens der Königin gemacht worden, zuwider, abgezielet."Einige Tage nach Abfassung dieses Spruchs, versam-melte sich das Parlament und bestätigte denselben nochmit einigen Zusätzen in einer Adresse an die Königin.Maria wurde nun als Mitverschworene von demParlamente zum Tode verurkheilt, welches Urtheilvon der Königin Elisabeth unterschrieben, von denbeiden Grafen SchrewSbury und Kent derKöni-gin Maria am 7ten Februar 1587 im Schlosse zuFortheringayvorgelesen, und am Morgen des folgendenTages in demselben Saale, wo sie verhört worden war,auf dem daselbst errichteten Blutgerüste durch Abschla-gung des Hauptes vollzogen wurde; nicht nur der Blockund das Blutgerüste, sondern auch die Schürzen derHenker und Alles, was mit ihremBlute bespricht worden,wurde zu Asche verbrannt. Der Leichnam der Mariawurde aber nicht lange darauf von der Königin Eli-sabeth mit Königlicher Pracht in der Kathedralkirchevon Peterborough zur Erve bestattet. Dieses ist der