464 Staatsverbrechen
einzige merkwürdige Fall in der neuern Staatenzr-schichte Europas, wo eine fremde regierende Königinsich zu einer andern, einer Verwandtin flüchtet, undin deren Reiche gegen ihre Unterthanen Schuh sucht,daselbst aber neunzehn Jahre lang gefangen gehalm,dann des Hochverraths beschuldiget, und den Gcsehmdes Landes gemäß hingerichtet wird, ohne auch dsVorrechts anderer Verbrecher zu genießen, sich»Beistand oder Rathgebec wählen, und von ihmSchriften zur Wiederlegung der Anschuldigungen Ge-brauch machen zu dürfen. So berichtet es Dr. Ro-berkfon in seiner Geschichte von Schottland, Bd.2,ohne jedoch dabei anzuführen: ob in England einGe-seh existirt, welches fremde gekrönte Häupter, wennsie sich in den Schutz dieses Landes begeben, auch beiallen vorkommenden gesetzlichen Fällen in Beziehungauf ihre Person den Gesetzen des Landes unkerivirsloder ob sie bei begangenen gesetzwidrigen Hand-lungen, welche dem Staate zum Nachtheile gereichen,bloß den Schutz verlieren und aus dem Lande verwie-sen , aber nicht nach der Strenge der LandeSgesehe be-handelt, ja gar hingerichtet werden können. Die Ver-urtheilung und Hinrichtung der Jahanna Grey,unter der Königin Maria von England, als desHochverraths schuldig, ist ein anderer Fall, weil dichjunge, dem Ehrgeize ihres Vaters, dem Herzoge vonSuffolk, zum Opfer gefallene Ex-Königin, eine Eng'länderin und Vasallin des Königlichen Hauses war,ohne hier ihre Ansprüche auf den Thron, noch derwider sie gesprochene, bestätigte, und vollzogene hatteUrtheil, welches ihren Richter Morgan auch daSLeben kostete, da ihm das Andenken des gesprochenenTodesurtheils über sie so zu Herzen ging, daß er imWahnsinne starb, weiter zu erörtern. Daß übrigensdamals hierin in andern Staaten ganz andere Grund-sätze herrschten, beweiset die Hinrichtung deöMmcM