Staatsverbrechen. 46S
fuhr, war der Sohn des Königs und nachmaligeKönig selbst. Nach der Geschichte soll sich in demArchive von London ein Instrument vorfinden, welchesdem Parlamente von Paris die Untersuchung dieserSache von Seiten des Königs auftragt, welches umso glaublicher zu seyn scheint, daKönigHeinrich derFünfte von England zu der Zeit in Frankreich Er«oberungen machte, und sich mit demselben die eigeneGemahlin Karls des Sechsten, die Königin Jsa«bella vereinigte, wodurch Karl in die Hände seinesFeindes gerieth, welcher ihn nöthigte seine TochterKatharina mit ihm zu vermahlen, ihn zum Regen-ten und Erben des Königsreichs zu erklären , und sei-nen Sohn Karl davon auszuschließen, welcher damalsjenseits der Loire mit dem Ueberreste der FranzösischenTruppen stand. Von jetzt an erhielt dieser Gerichtshofgroße Prärogative; denn er nahm nicht nur in demversammelten Gerichtöhofeder PairS Sitz und Stimme,sondern er bekam auch den Namen: „Gerichtshofder PairS." Mehr noch als dieses Alles, war dasRecht, welches er durch die lange fortgesetzte Gewohn-heit erhielt, daß die Königlichen Gesetze bei ihm nie-dergelegt und registrirt werden mußten (veriützr 6t6nr6»i8li-6i-). Die Behauptung in der Geschichte desParlaments von Paris, daß dieses durch dse Samm-lung der UrkheilSsprüche, dieJean de Montlüc un-ter PhilippdemSchönen gemacht, und die auchnoch bis zu der Zeit der Revolution unter dem TitelOlim vorhanden gewesen sind, eingeführt sey, ist sehrunwahrscheinlich, da man weiß, daß schon Karl derGroße seine Capitula vor seinem Gerichtshöfe hat vor-lesen und durch Unterschriften bestätigen lassen; allein beidem Parlamente trug der Name viel dazu bei,die Regi>sirirung der Gesetze durch diesen Gerichtshof dem Volkenoch ehrwürdiger zu machen; denn dieses war darangewöhnt, seine Gesetze auf den alten Parlamenten oder