470 Staatsverbrechen.
Reichstagen geben und die Vorschläge der Köchdarauf bestätigen zu sehen. Es vergaß denUnterM,daß das spätere Parlament nur ein von dem Kochbestellter Gerichtshof sey, und gewöhnte sich daran,den Gesetzen, die von demselben gebilligt wordmwaren, Gehorsam zu leisten. Hierzu kam noch,daß dieses Parlament anfangs aus den vornehmst»Baronen des Reichs bestand, und wenn diese dchrein Königliches Gesetz einmal gebilliget hatten, dieübrigen nicht viel dagegen haben konnten. Das Par-lament machte nun von dieser bloßen willkürlich!»Gewohnheit einen wichtigen Gebrauch. Es behauM,es sey nothwendig, wenn die Königlichen Edikte ei»gesetzliches Ansehen bekommen sollten, daß sie im Par-lamente registrirt werden müßten, und es wurde mein Grundsatz in der Französischen Rechtögelehrsam-keit, daß ohne diese Förmlichkeit kein Gesetz Krafthaben und dasselbe auf eine andern Art verW-licht werden könnte. So wesentlich groß die Machtdes Parlaments hierdurch wurde, so nahm eS dochdamals noch keinen Antheil an Staatösachen odermischte sich in die Veränderung des Staats, beson-ders unter Ludwig dem Eilften, und auchnicht unter den folgenden Regierungen von Karldem Achten und Ludwig dem Zwölften, -urKönig Franz der Erste brachte den wichtigen Pro-zeß deö Connetable von Bourbon vor das Parla-ment, welcher seine Dienste verlassen und in diejenige"Kaiser Karls des Fünften übergegangen war.Außer diesem Prozesse des Hochverraths unter diesmKönige, istaucy noch, unter mehrern andern, die Vor-ladung des Kaisers Karl deö Fünften im Iah"1537 als Grafen von Flandern und Artoiö vor daParlament von demselben wichtig. Der Kaiser au-wertete nicht darauf; und da man dieses Stillschweigeals ein Zugeständniß der Schuld ansah, so wurde